Brandenburger Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen
Der Landtag Brandenburg verabschiedet am 19. Juni 2024 das im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozess erarbeitet „Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“. Dieses tritt in wesentlichen Teilen am 1. August 2024 in Kraft.