Kinderschutz von A-Z

 

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Kinderschutz ABC

G

Gesetze zur Sicherung des Kindeswohls

Eltern haben Rechte und Pflichten – über deren Einhaltung wacht der Staat

von Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Eltern haben in Deutschland eine starke rechtliche Stellung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. In Absatz 2 heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht“. Die Verfasser des Grundgesetzes hatten nach den totalitären Erfahrungen im Nationalsozialismus ausdrücklich darauf geachtet, die Elternrechte in der Verfassung zu stärken. Diese Elternrechte bieten daher einen verlässlichen Schutz gegenüber willkürlichen Eingriffen des Staates.

Kinder gehören nicht ihren Eltern – sie gehören zu ihnen


Im Verhältnis zu den Kindern ist das Elternrecht ein so genanntes Pflichtrecht. Es ist das einzige Grundrecht, das ausschließlich zu Gunsten eines Dritten, nämlich des Kindes, ausgeübt werden darf. Mit anderen Worten: Kinder gehören nicht den Eltern, aber sie gehören zu ihren Eltern, die in der Regel am besten wissen, was ihr Kind braucht. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. Das Elternrecht stellt insofern keine Herrschaft, sondern die Verantwortung gegenüber ihren Kindern dar.

Das Recht der Eltern, für ihr Kind zu sorgen

Gemäß Artikel 5 der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet diese Verantwortung das Recht und die Pflicht der Eltern, „das Kind bei der Ausübung (seiner) anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“. Zum Recht der Eltern (Sorgerecht) gehören die Personensorge und die Vermögenssorge. Beide Eltern entscheiden in der Regel gemeinsam unter anderem über den Aufenthalt des Kindes, den Umgang mit dritten Personen, die Art und Weise seiner Erziehung, die Wahl von Schule und Ausbildung und über Fragen der Gesundheitsfürsorge. Außerdem verwalten sie ein eventuell vorhandenes Vermögen des Kindes. Bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen haben sie gemäß Paragraf 1626 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Kind – entsprechend seinem Alter und seiner Reife – zu beteiligen und mit ihm Einvernehmen anzustreben. Im Konfliktfall entscheidet das Familiengericht. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung können beide Eltern ihr Sorgerecht in der Regel weiter gemeinsam ausüben. (Trennung und Scheidung) Elternrechte sind übrigens nicht an Blutsverwandtschaft gebunden und gelten so auch für Adoptiveltern.

Die Grenzen des Elternrechts


Das Elternrecht findet dort seine Grenze, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. Wenn also Eltern versagen, ihr Recht missbrauchen oder das Kind pflichtvergessen vernachlässigen, kann und muss der Staat zugunsten des Kindes eingreifen und sein so genanntes „staatliches Wächteramt” (§ 1 SGB VIII) wahrnehmen. Kindeswohl geht dann immer vor Elternrecht. Bei Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht Eltern Weisungen erteilen – zum Beispiel, das Kind einem Arzt vorzustellen oder sozialpädagogische Hilfen anzunehmen – und im äußersten Fall das Sorgerecht einschränken oder ganz entziehen. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet, und es muss geprüft werden, ob zunächst das Angebot von Hilfen geeignet und ausreichend ist, die Gefährdung abzuwenden. Im Konfliktfall müssen die Rechte der Eltern und die des Kindes gegeneinander abgewogen werden. Zwar sind auch Kinder Träger aller Grundrechte, aber trotz mehrfacher Versuche bis heute nicht ausdrücklich im Grundgesetz als solche genannt. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung bleibt daher eine Aufgabe der Politik. (Rechte der Kinder)


Info

  • Informationen zu jugendhilferelevanten Gesetzen des Bundes und der Länder gibt es auf den Internetseiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe unter der Rubrik „Rechtsfragen“, „Gesetze des Bundes und der Länder“: www.jugendhilfeportal.de.

Zuletzt aktualisiert am 2018-05-14 von Jenny Troalic.

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Kinderschutz ABC

A

Ansprechpartner für Kinder

Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe

Es gibt Kinder, die leben in ständiger Furcht, weil ihre Eltern sie anbrüllen, schlagen oder mit Gleichgültigkeit behandeln, sie manchmal sogar für Tage allein in der Wohnung zurücklassen. Andere Kinder trauen sich nicht mehr in die Schule, weil Klassenkameraden sie mit Gehässigkeiten und gemeinen Lügen bloßstellen und zum Außenseiter machen.

Ob häusliche Gewalt oder Mobbing auf dem Schulhof – Kinder fühlen sich oft ohnmächtig und allein gelassen. Meist ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen Unrecht geschieht. Eher geben sie sich selbst die Schuld und schweigen aus Scham oder Angst, dass alles noch schlimmer wird, wenn sie über die ihnen angetane Gewalt sprechen. „Die Botschaft, die wir als Erwachsene den Kindern mit auf den Weg geben müssen, heißt: Du bist nicht allein, wenn Du Kummer hast!“, so Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz.

Es ist natürlich immer das Beste, wenn Kinder ihre Sorgen mit ihren Eltern bereden können. Wenn das unmöglich ist und ein Kind weder Tante oder Fussballtrainer noch eine andere Person hat, die es ins Vertrauen ziehen kann, hat es das Recht, in Not- oder Konfliktsituationen Beratung, Hilfe und Schutz bei Angeboten der Jugendhilfe zu suchen. (Rechte der Kinder) Ansprechpartner sind zum Beispiel die Sozialarbeiter in der Schule und im Jugendclub oder die Berater bei Erziehungs- und Familienberatungsstellen. (Beratung) Bei ihnen finden Kinder und Jugendliche Gehör, Verständnis für ihre Probleme und praktische Unterstützung.

"Du bist nicht allein, wenn Du Kummer hast!"

Bei gerichtlichen Verfahren haben Kinder in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einer Scheidung der Eltern, Anspruch auf einen so genannten Verfahrenspfleger oder „Anwalt des Kindes“ nach Paragraf 50 FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit). (Trennung und Scheidung) Alle Ansprechpartner für Kinder sind verpflichtet, das Vertrauen der Mädchen und Jungen zu achten: Sie müssen die Gespräche vertraulich behandeln und sollten nicht über den Willen des Kindes hinweg Entscheidungen treffen.

Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt werden, haben außerdem die Möglichkeit, sich direkt an das Jugendamt zu wenden. (Jugendamt) Dort suchen die Berater gemeinsam mit den Jungen und Mädchen nach Lösungen. Sie vermitteln zwischen Kind und Eltern und zeigen zum Beispiel Wege, wie Eltern Krisen- und Konfliktsituationen besser und vor allem gewaltfrei bewältigen können. Das Recht auf Beratung steht allen Minderjährigen nach Paragraf 8 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zu. Kinder oder Jugendliche, die den Kontakt mit einer Beratungsstelle oder dem Jugendamt an ihrem Wohnort scheuen, können sich telefonisch (Notruf) oder im Internet – auch ohne ihren Namen zu nennen – beraten lassen.


Info

  • Adressen von Kinder- und Jugendnotdiensten und Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie die Ansprechpartner in den Brandenburger Jugendämtern sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht: www.fachstelle-kinderschutz.de.

  • Im Internet finden Kinder und Jugendliche Beratung bei Kummernetz, einem Zusammenschluss mehrerer Beratungs- und Internetseelsorgestellen: www.kummernetz.de.

  • Wo junge Menschen im Notfall Hilfe bekommen können, erklärt auch die Broschüre „Meine Erziehung – da rede ich mit!“. Die Broschüre wendet sich an Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahren und steht auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zum Download zur Verfügung: www.bmj.bund.de.

  • Zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern bieten Fachberatungsstellen Rat und Hilfe speziell für Kinder, z. B. STIBB e. V.: www.stibbev.de, Telefon: 033203 22674 oder Zartbitter: www.zartbitter.de.

  • “Nummer gegen Kummer“: 0800 1110333. Die kostenfreie Nummer des Kinder- und Jugendtelefons des Kinderschutzbundes ist erreichbar von Montag bis Freitag von 15 bis 19 Uhr.

B

Beratung

Wenn Eltern die Fassung verlieren

Die Mutter verliert die Fassung. Vor zwei Stunden schon wollte sie ihren Zweijährigen zum Schlafen legen. Der Kleine weint unaufhörlich und krabbelt immer wieder aus seinem Bettchen. Die Mutter schreit den Jungen an, schüttelt ihn ein paar Mal grob, wirft das kreischende Kind ins Bett und schließt mit wutverzerrtem Gesicht, innerlich bis zum Zerreißen angespannt, die Tür vom Kinderzimmer. Die ganze Nacht hat die Mutter ein furchtbar schlechtes Gewissen: Sie liebt doch ihr Kind und möchte, dass es ihm gut geht, aber sie will auch Zeit und Entspannung für sich.

Mit der Erziehung fühlen sich viele Eltern überfordert

Eltern kennen ein solches Gefühl, an eigene Grenzen zu stoßen und überfordert zu sein. Professor Klaus Hurrelmann, Hauptautor der 15. Shell- Jugendstudie, schätzt, dass rund ein Drittel der Väter und Mütter mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert ist. Ursachen sind nicht selten Probleme mit dem Partner (Trennung und Scheidung), Suchterkrankungen, Stress im Job oder andere persönliche Alltagskrisen, so unter anderem das Gefühl der Ohnmacht im Umgang mit dem eigenen „schwierigen“ Kind. (Lernprobleme, Quälgeister und Nervensägen, Pubertät) „Solche Schwierigkeiten ziehen sich durch alle Schichten“, beobachtet Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz.

Oft hilft schon ein Gespräch mit guten Freunden

Meist erkennen Eltern selbst, wenn sie sich unangemessen verhalten und dem eigenen Kind schaden. Aber Beratung durch Fachleute? „Nein Danke! Das brauche ich doch nicht!“ – So meinen dann viele betroffene Eltern. Und tatsächlich, oft hilft schon ein Gespräch mit Freunden oder guten Bekannten. (Selbsthilfe) Doch manchmal ist professionelle Hilfe notwendig.

Eltern, die nicht weiter wissen, können sich ganz unkompliziert an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Dort finden sie Beratung und Begleitung durch Sozialpädagogen, Familientherapeuten und Psychologen, die sie bei der Suche nach Lösungen unterstützen und falls erforderlich auf weitere Hilfen hinweisen.

In einem Fall wie dem oben beschriebenen hat die Mutter die Möglichkeit, ihre Sorgen mit einem Experten zu besprechen. Über die Beratung kann sie sich Sicherheit und praktischen Rat holen, indem sie unter anderem lernt, das Verhalten ihres Kindes besser zu verstehen und zum Beispiel die Idee für ein klares Gute-Nacht-Ritual entwickelt. In der Beratung treffen Mütter, Väter oder deren Partner auf Verständnis für ihre Sorgen und erfahren, dass sie nicht die Einzigen sind, die Schwierigkeiten im Erziehungsalltag haben. Sie erleben, dass sie nicht nur mit Problemen belastet sind, sondern bekommen auch wieder einen Blick für ihre positiven Fähigkeiten und Möglichkeiten.

Hans Leitner ermutigt Eltern, den ersten Schritt zu tun und bei Schwierigkeiten nicht zu zögern, sich Unterstützung bei Bekannten und Freunden oder einer Beratungsstelle zu holen. Der Kinderschutzexperte: „Auf diese Weise kann Eltern zielgerichtet und schnell geholfen werden. Und dies ist für viele Kinder der beste Schutz, bevor sich die familiäre Situation zuspitzt, und die Mädchen oder Jungen Schaden nehmen.“

Kostenlose und anonyme Beratungsangebote nutzen

Für die Gespräche bei zum Beispiel Erziehungs- und Familienberatungsstellen müssen Ratsuchende weder Anträge ausfüllen noch etwas bezahlen. Und die Beratung wird anderen Stellen gegenüber, wie zum Beispiel Kindertagesstätte, Schule oder Jugendamt, vertraulich behandelt. (Daten- und Vertrauensschutz)


Info

  • Adressen und Telefonnummern der Jugendämter und der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Brandenburg sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht: www.fachstelle-kinderschutz.de.

  • Praktische Tipps zur Kindererziehung – von der Geburt des Kindes bis es acht Jahre alt ist – finden Eltern in den Elternbriefen des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. Brandenburger Eltern erhalten die Elternbriefe kostenlos. Nähere Informationen unter Telefon 030 2590060 oder im Internet: www.ane.de.

  • Im Internet finden Eltern Hilfe bei der virtuellen Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V.: www.bke-elternberatung.de.

C

Chaos im Kinderzimmer

Oft verbergen sich hinter einer ungepflegten Wohnung andere Probleme

Es gibt wichtigere Dinge als eine aufgeräumte Wohnung. Zum Beispiel das neue Puzzle vom Kleinen, das spannende PC-Spiel, der erste Liebeskummer der Tochter oder der Fernsehkrimi am Sonntagabend. Im Extremfall allerdings kann Unordnung dazu führen, dass größere Bereiche der Wohnung nicht mehr betretbar sind. Geschlafen wird auf der Wohnzimmercouch, weil sich im Schlafzimmer die Schmutzwäsche türmt. Und tagsüber spielen die Kinder zwischen Müllbergen, Tieren, vollen Aschenbechern und Bierflaschen. – Wo liegt die Grenze zwischen kreativem Chaos und Verwahrlosung, zwischen Kindeswohl und Gefährdung?

Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz: „Ansichten über Sauberkeit und Ordnung sind immer subjektiv. Sie sind bedingt durch die eigene Erziehung, oft ohne dass es uns bewusst ist.“ Mitarbeiter vom Jugendamt zum Beispiel, die eine Familie zu Hause besuchen, nehmen die häusliche Situation immer auch unter eigenen Vorstellungen in Augenschein: Was nutzt wem, und was schadet und engt ein? Dabei können je nach Mitarbeiter ganz unterschiedliche Bewertungen und Maßstäbe herauskommen. Grenzen sind jedoch ganz klar überschritten, wenn zum Beispiel die Gesundheit der Kinder gefährdet ist.

Verwahrlosung oder kreatives Chaos – wo liegt die Grenze?

Der Kinderschutzexperte nennt Beispiele: „Verdorbene Lebensmittel gehören in den Müll und dürfen nicht im Kinderzimmer in einer Ecke vergessen werden. Durch nasse Kleidung und feuchte Handtücher, die auf dem Teppichboden liegen, bilden sich hochgiftige Schimmelpilze. Kinder brauchen einen geeigneten sauberen und trockenen Schlafplatz. Das Zusammenleben von Mensch und Tier bedarf im häuslichen Bereich einer besonderen Hygiene. Ungelüftete und nikotingesättigte Räume belasten immer auch die kindliche Gesundheit.“

Oft verbergen sich hinter einer ungepflegten Wohnung andere Probleme der Familie, zum Beispiel eine psychische Erkrankung der Eltern oder finanzielle Sorgen. Wo Eltern keine Kraft mehr finden, die Wohnung aufzuräumen, verkümmern Kinder meist körperlich und seelisch. Denn ihren Eltern fällt es schwer, ihnen Aufmerksamkeit und Liebe zu geben oder auch nur das Notwendigste zu regeln: warme Mahlzeiten, jahreszeitgemäße saubere Kleidung, der Besuch von Kindergarten oder Schule.

Stärke beweisen und Hilfe annehmen

Oft schämen sich die Betroffenen und halten es nicht für möglich, dass andere unter den gleichen Schwierigkeiten leiden. Dies erschwert ihnen häufig, ihr Problem zu erkennen und Hilfe zu suchen. Hans Leitner ermutigt Eltern in schwierigen Lebenssituationen, sich Unterstützung bei öffentlichen Beratungsangeboten (Beratung, Helfen und Schützen) oder Selbsthilfegruppen (Selbsthilfe) zu holen. „Es gibt immer Situationen im Leben, in denen der Einzelne allein nicht weiter weiß. Hilfe rechtzeitig anzunehmen, hat nichts mit Scheitern zu tun, sondern beweist Stärke“, so Hans Leitner.

Info

  • Hilfe, um Alltag und Haushaltsführung wieder in den Griff zu bekommen, kann über das Jugendamt vermittelt werden. Sie kann zum Beispiel über das Jugendamt in Form von Beratung (§§ 17, 18 und 28 SGB VIII) und Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) oder über die Krankenkasse im Rahmen von Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) beantragt werden. Die Adressen der Brandenburger Jugendämter sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht: www.fachstelle-kinderschutz.de.

D

Daten- und Vertrauensschutz

Das Jugendamt setzt auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern

Von Name über Geburtsdatum bis hin zu E-Mail-Adresse und Schuhgröße sind von jedem Bürger an so manchem Ort persönliche Daten gespeichert: bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen, wie Einwohnermeldeamt, Schule oder Arztpraxis, aber auch bei privaten Unternehmen, wie Versicherung oder Versandhaus. Im Sinne des Daten- und Vertrauensschutz dürfen diese Stellen Informationen jedoch nur erfassen und speichern, wenn dies eine konkrete behördliche Aufgabe oder Dienstleistung erforderlich macht oder der Betroffene dazu seine Einwilligung gegeben hat. Dasselbe gilt für die Weitergabe persönlicher Daten.

Mitarbeiter der Jugendhilfe – unter anderem Jugendamt, Hort, Kita, Heim, Beratungsstelle und Jugendclub – haben kein Recht, persönliche Daten auf „Vorrat“ zu sammeln. Für sie gelten dazu die Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum Datenschutz (SGB VIII, §§ 61 bis 68). Jeder, der sich zum Beispiel an das Jugendamt wendet, kann sicher sein, dass die Gespräche vertraulich behandelt und Inhalte daraus nicht ohne sein Wissen an dritte Stellen weitergegeben werden dürfen, zum Beispiel an die Schule oder den Arbeitgeber. Der Jugendamtsmitarbeiter darf das im Regelfall nur, wenn ihn der Ratsuchende zuvor schriftlich von der Schweigepflicht entbunden hat. Meist gibt es dazu ein Formular, die “Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten”. Es ist jedem freigestellt, einzelne Passagen daraus zu streichen und klar zu benennen, gegenüber welchen Personen und zu welchem Sachverhalt die Schweigepflicht aufgehoben werden soll.

Eltern helfen – Kinder schützen

Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem des Jugendamtes, sind verpflichtet, vertrauensvoll mit persönlichen Informationen umzugehen. Wenn sie Hinweise auf eine Vernachlässigung oder Misshandlung eines Minderjährigen erhalten, müssen sie einer solchen „Anzeige“ immer nachgehen. (XY… ungelöst) In der Regel suchen die Mitarbeiter des Jugendamtes als erstes das persönliche Gespräch mit den Eltern. Diese Gespräche sind für alle Beteiligten nicht immer einfach. Doch so lässt sich am besten klären, ob das Kind unmittelbar Hilfe braucht, oder welche Unterstützung die Eltern benötigen, damit sie in Zukunft besser für ihr Kind sorgen. (Helfen und Schützen) Zur Abklärung der Gefahrensituation dürfen sie sich mit den Erziehern in Hort und Kita oder den Lehrern über die Situation des Kindes austauschen, und zwar auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern.

Gegen den Willen der Eltern, zum Schutz des Kindes können die Mitarbeiter des Jugendamtes auch das Vormundschafts- oder Familiengericht und in akuten Fällen die Polizei informieren. Doch dies ist immer erst der letzte Schritt, wenn die Eltern sich zuvor der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt entzogen haben und zum Beispiel eine notwendige Hilfe für ihr Kind verweigern.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes (Jugendamt) setzen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern nach dem Grundsatz „Eltern helfen – Kinder schützen”. Basis dafür ist unter anderem, dass sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Eltern, die ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht gröblich verletzt haben, bei der Polizei anzuzeigen.


Info

  • Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht: www.lda.brandenburg.de oder unter Telefon 033203 3560.

  • Ein umfangreiches Datenschutz-Glossar ist veröffentlicht auf www.datenschutz.de.

E

Erkennen von Kindeswohlgefährdung

Kleine Puzzleteilchen, die zusammen ein Bild ergeben

Wir wissen heute sehr viel über Formen von Gewalt gegen Kinder und deren Ursachen. Sehr häufi g gehen Misshandlung und Vernachlässigung einher mit Stress in den Familien, mit Armut, sozialer Isolation oder psychischer Erkrankung. Viele dieser Risikofamilien sind bekannt. Die Mitarbeiter des Jugendamtes, der Drogenberatung, des Jobcenters, von Behörden, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens wissen um ihre Verantwortung im Kinderschutz und leisten bereits sehr gute Arbeit. Aber sie allein können diese Aufgabe nicht bewältigen. Wenn einem Kind oder Jugendlichen Schaden droht oder zugefügt wird, sind alleaufgefordert hinzuschauen und einzuschreiten.

Die Stellen für „gesunde blaue Flecken”

Woran sind aber Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen? Wie können sich Laien davor schützen, zum Beispiel hinter jedem blauen Fleck sofort eine Misshandlung zu sehen? Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz: „Wenn man sich an seine eigene Kindheit erinnert, weiß man, wo die Stellen für „gesunde blaue Flecken” sind und kennt die Geschichten dazu: an den Schienbeinen, an den Knien, an den Außenseiten von Armen und Beinen. An anderen Stellen sind blaue Flecken auffällig und die Berichte dazu zweifelhaft, und man sollte sich fragen: Kommt das häufiger vor?“

Wiederkehrende äußere Verletzungen sind nur ein Anzeichen dafür, dass das Wohl eines Kindes möglicherweise gefährdet ist. Oft reagieren Kinder und Jugendliche, die häufiger geschlagen werden und wenig Liebe erfahren, auch mit Verhaltensauffälligkeiten wie Schuleschwänzen oder Ladendiebstahl. Manche trauen sich einfach nicht mehr nach Hause und streunen planlos umher. Kleinere Kinder zeigen dagegen oft Distanzlosigkeit gegenüber Fremden. Ihre Anhänglichkeit ist leicht zu unterscheiden von der kontaktfreudiger Kinder. Kinder suchen in der Regel zuerst den Blickkontakt, nähern sich dann langsam und zeigen vielleicht ein Spielzeug oder ein Buch. Im Gegensatz dazu steht die distanzlose Annäherung eines Kindes an einem Fremden mit wildem, oft sogar grobem Körperkontakt, mit am Armzerren und ununterbrochenem Reden.

Eine auffällige Verletzung oder ein ungewöhnliches Verhalten eines Kindes sind aber noch kein Beweis für eine Misshandlung oder Vernachlässigung. (Verwahrlosung) Sie können aber kleine Puzzleteilchen sein, die zusammen ein Besorgnis erregendes Bild ergeben. Weitere Anzeichen sind häufig direkt in der Wohn- und Lebenssituation der Kinder zu erkennen: Den Kindern fehlt es zuhause am Notwendigsten. Sie besitzen zum Beispiel keine jahreszeitgemäße Kleidung. (Chaos im KInderzimmer) Auch ein sehr rauer Umgangston in der Familie kann ein Indiz sein. In Familien, in denen Kinder Gewalt ausgesetzt sind, herrscht diese oft auch zwischen den Eltern, die häufig in ihrer Kindheit selbst Gewalt erleben mussten.

Kinderschutz liegt in der Verantwortung aller

Der Schlüssel, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen, sind insbesondere die Menschen im nahen Umfeld der Familien. Gerade Nachbarn, Freunde und Verwandte haben einen guten Blick auf die Situation eines Kindes. Dasselbe gilt für Angehörige von Berufsgruppen, die ihre Kunden zuhause besuchen. Handwerker, Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaften oder der Stadtwerke zum Beispiel. Oft erkennen sie als erste, dass etwas falsch läuft und können frühzeitig Hilfe für die Eltern und Schutz für Kinder vermitteln. (XY… ungelöst)

Info

  • Weitere Informationen finden sich im Brandenburger Leitfaden “Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche”. Die Broschüre ist u. a. veröffentlicht auf www.fachstelle-kinderschutz.de.

F

Folgen von Kindeswohlgefährdung

Nur die Spitze des Eisberges: Jede Woche kommen zwei Kinder gewaltsam zu Tode

An den Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung sterben in Deutschland jede Woche zwei Kinder. Andere werden so schwer verletzt, dass massive körperliche Behinderungen zurückbleiben. Ein noch größeres Ausmaß hat die Gewalt, die sich unterhalb dieser Schwelle abspielt. Schläge, Demütigungen, mangelnde Förderung und Fürsorge, sexueller Missbrauch – das Martyrium vieler Kinder dauert manchmal Jahre. Unter den körperlichen und seelischen Folgen leiden die Jungen und Mädchen oft ihr Leben lang.

Gewalt wird von Generation zu Generation weitergegeben

Gewalt innerhalb der eigenen Familie wirkt sich auf Heranwachsende oft besonders schlimm aus. Denn vor allem kleine Kinder lieben ihre Eltern kompromisslos und leben in dem Glauben, dass ihre Eltern immer das Richtige tun. Jungen und Mädchen, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden, geben sich häufig selbst dafür die Schuld. Wenn sie nur „artiger, ordentlicher, schlauer“ wären, so denken die Kinder, würden ihre Eltern sie auch liebevoller behandeln. Als Erwachsene müssen sie dann häufig mühsam lernen – oft mit Hilfe von Psychologen und Therapeuten – selbstbewusst und mit Zuversicht durch das Leben zu gehen.

Sehr eindrucksvoll hat John Bowlby bereits in den 50er Jahren die Folgen von Kindesvernachlässigung beschrieben. Kinder, die von ihren Eltern stark vernachlässigt werden, so schreibt der britische Arzt und Bindungsforscher, leiden häufig noch im Erwachsenenalter unter Leere und Gefühlsarmut. Ihnen fällt es nicht leicht, anderen Menschen zu vertrauen, neigen zu Depressionen und sind anfällig für Suchterkrankungen. Und obwohl sie sich vornehmen, ihre Kinder anders zu erziehen, fallen sie als Eltern häufig in alte Muster zurück: Gewalterfahrungen in der Kindheit erhöhen die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches, später selbst Täter oder Opfer von Gewalt zu werden.

Manche Menschen argumentieren, körperliche Gewalt sei weniger schlimm als seelische Verletzung. Für Kinder existiert dieser Gegensatz jedoch nicht. Sie erleben Zurückweisungen und Ohrfeigen gleichermaßen als Demütigung und reagieren darauf häufig mit Ohnmacht und Angst.

Das Schlagen von Kindern ist gesetzlich verboten

Die Ansicht, dass Schläge Kindern helfen, sich später im Leben zu recht zu finden, ist noch immer weit verbreitet – trotz des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundrechtes auf gewaltfreie Erziehung (BGB, § 1631, Absatz 2). (Rechte der Kinder) Kinder, die regelmäßig geschlagen werden, lassen nur kurzfristig von dem „unerwünschten” Verhalten ab. Oft beginnen die Jungen und Mädchen zu lügen und tun das Verbotene heimlich. Sie verhalten sich angepasst, um Strafe zu vermeiden, nicht aber aus Einsicht, zum Beispiel aus Rücksichtnahme auf andere.

„Wenn ich traurig bin, stelle ich mir einfach vor, ich wäre tot. Male mir aus, wie ich mich umbringe und wie dann alle traurig und ganz betroffen sind.” Dieses Beispiel einer Zehnjährigen zeigt einen der zahlreichenersuche von Kindern, ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten. Andere Kinder und Jugendliche reagieren mit aggressivem Verhalten, Kriminalität, Sucht oder Selbstverletzungen. Dahinter steht allein der Wunsch, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und Hilfe oder Schutz von Außen zu bekommen. (Erkennen von KindeswohlgefährdungXY... ungelöst)


Info

  • Lebensberatung, psychologische Hilfe oder Erziehungs- und Familienberatung – beim Finden eines geeigneten Angebotes hilft die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter Telefon: 0911 9771414 oder im Internet mit der Beratungsstellen-Suche auf www.bke.de.

G

Gesetze zur Sicherung des Kindeswohls

Eltern haben Rechte und Pflichten – über deren Einhaltung wacht der Staat

von Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Eltern haben in Deutschland eine starke rechtliche Stellung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. In Absatz 2 heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht“. Die Verfasser des Grundgesetzes hatten nach den totalitären Erfahrungen im Nationalsozialismus ausdrücklich darauf geachtet, die Elternrechte in der Verfassung zu stärken. Diese Elternrechte bieten daher einen verlässlichen Schutz gegenüber willkürlichen Eingriffen des Staates.

Kinder gehören nicht ihren Eltern – sie gehören zu ihnen


Im Verhältnis zu den Kindern ist das Elternrecht ein so genanntes Pflichtrecht. Es ist das einzige Grundrecht, das ausschließlich zu Gunsten eines Dritten, nämlich des Kindes, ausgeübt werden darf. Mit anderen Worten: Kinder gehören nicht den Eltern, aber sie gehören zu ihren Eltern, die in der Regel am besten wissen, was ihr Kind braucht. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. Das Elternrecht stellt insofern keine Herrschaft, sondern die Verantwortung gegenüber ihren Kindern dar.

Das Recht der Eltern, für ihr Kind zu sorgen

Gemäß Artikel 5 der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet diese Verantwortung das Recht und die Pflicht der Eltern, „das Kind bei der Ausübung (seiner) anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“. Zum Recht der Eltern (Sorgerecht) gehören die Personensorge und die Vermögenssorge. Beide Eltern entscheiden in der Regel gemeinsam unter anderem über den Aufenthalt des Kindes, den Umgang mit dritten Personen, die Art und Weise seiner Erziehung, die Wahl von Schule und Ausbildung und über Fragen der Gesundheitsfürsorge. Außerdem verwalten sie ein eventuell vorhandenes Vermögen des Kindes. Bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen haben sie gemäß Paragraf 1626 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Kind – entsprechend seinem Alter und seiner Reife – zu beteiligen und mit ihm Einvernehmen anzustreben. Im Konfliktfall entscheidet das Familiengericht. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung können beide Eltern ihr Sorgerecht in der Regel weiter gemeinsam ausüben. (Trennung und Scheidung) Elternrechte sind übrigens nicht an Blutsverwandtschaft gebunden und gelten so auch für Adoptiveltern.

Die Grenzen des Elternrechts


Das Elternrecht findet dort seine Grenze, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. Wenn also Eltern versagen, ihr Recht missbrauchen oder das Kind pflichtvergessen vernachlässigen, kann und muss der Staat zugunsten des Kindes eingreifen und sein so genanntes „staatliches Wächteramt” (§ 1 SGB VIII) wahrnehmen. Kindeswohl geht dann immer vor Elternrecht. Bei Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht Eltern Weisungen erteilen – zum Beispiel, das Kind einem Arzt vorzustellen oder sozialpädagogische Hilfen anzunehmen – und im äußersten Fall das Sorgerecht einschränken oder ganz entziehen. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet, und es muss geprüft werden, ob zunächst das Angebot von Hilfen geeignet und ausreichend ist, die Gefährdung abzuwenden. Im Konfliktfall müssen die Rechte der Eltern und die des Kindes gegeneinander abgewogen werden. Zwar sind auch Kinder Träger aller Grundrechte, aber trotz mehrfacher Versuche bis heute nicht ausdrücklich im Grundgesetz als solche genannt. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung bleibt daher eine Aufgabe der Politik. (Rechte der Kinder)


Info

  • Informationen zu jugendhilferelevanten Gesetzen des Bundes und der Länder gibt es auf den Internetseiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe unter der Rubrik „Rechtsfragen“, „Gesetze des Bundes und der Länder“: www.jugendhilfeportal.de.

H

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt - Wenn ein Kind Gewalt in der eigenen Familie erlebt

von Beate Schädler – Frauenhaus und -beratungsstelle Neuruppin, Referentin für „Tandem-Fortbildungen Frauen- und Kinderschutz“

Peter verkriecht sich unter die Bettdecke. Er zittert am ganzen Körper. Gerade war er am Einschlafen, da fing es wieder an. Laute Stimmen, die Eltern streiten. Peter hört es klatschen und weiß: Nun schlägt der Vater wieder zu. Seine Mutter wimmert. Er weiß, er müsste ihr helfen, aber er traut sich nicht. Vor Wut über seine eigene Feigheit und Ohnmacht beißt er sich auf die Lippen, bis er Blut schmeckt. Warum nur? Was macht er falsch, dass der Vater immer so entsetzlich wütend wird? – Morgens sieht Peter die Mutter bleich am Herd stehen und erlebt, wie sie ihm teilnahmslos das Frühstück bereitet, wie sie den Kopf wegdreht, damit er ihre Verletzungen nicht entdeckt. Er sieht die rote, geschwollene Wange trotzdem und erschrickt. – Beide haben keine Worte. Dann schleicht er unausgeschlafen und aufgewühlt in die Schule.

Wie Peter geben sich viele Kinder die Schuld daran, dass in ihrer Familie Gewalt herrscht. Sie denken, wenn sie nur alles richtig machten, würden die Eltern sich nicht streiten und der Vater nicht so aggressiv werden; könnte es so schön zuhause sein. 

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt in Partnerschaften.
Häusliche Gewalt dient der Macht und Kontrolle eines Menschen gegenüber der/dem Partner/in und ist abzugrenzen von Streitereien, die in jeder Partnerschaft auftreten und bei der sich die Partner/innen gleichwertig gegenüber stehen. Bei Häuslicher Gewalt gibt es immer ein „Oben“ und ein „Unten“, „Gewinner“ und „Verlierer“, d. h. ein/e Partner/in erhebt sich über den anderen, indem er nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt oder diese sogar mit Absicht einsetzt. Die erlittenen Schläge, Diskriminierungen und Beleidigungen lösen nicht nur beim unmittelbar betroffenen Opfer, sondern auch bei Kindern, die dies miterleben, Gefühle der Hilflosigkeit aus. Opfer und Kinder fühlen sich ohnmächtig, klein und wertlos. 

Häusliche Gewalt geht zu 99 Prozent von Männern aus

Täter bei Kindesmisshandlung sind in gleicher Zahl Männer und Frauen. Häusliche Gewalt hingegen geht laut polizeilicher Kriminalstatistik zu 99 Prozent von Männern aus. Jede vierte in Deutschland lebende Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt – oder auch beides – durch ihren aktuellen oder einen früheren Beziehungspartner erlebt. Oft genug sind Kinder „Augen- und Ohrenzeuge“ dieser Übergriffe. Dies zeigt die repräsentative Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die Monika Schröttle und Ursula Müller 2004 im Auftrag des BMfSFJ verfasst haben. 60 Prozent der von Gewalt betroffenen Frauen geben darin an, während der gewaltsamen Paarbeziehung auch mit Kindern zusammengelebt zu haben. Diese Zahlen korrespondieren auch mit anderen Erhebungen: Auf Grundlage der bundesweit in den Frauenhäusern erhobenen Statistik, nach der pro Jahr rund 45.000 Frauen aufgenommen werden, wird geschätzt, dass von Häuslicher Gewalt jährlich 50.000 bis 70.000 Kinder betroffen sind. 

Häusliche Gewalt ist ein hoher Risikofaktor für Kindeswohlgefährdung

Wenn zuhause Gewalt zwischen den Erwachsenen herrscht, geraten in einer Vielzahl der Fälle Kinder in die Auseinandersetzungen hinein. Oft versuchen sie, ihre Mutter vor der Gewalt des Mannes zu schützen oder sind, z. B.  auf dem Arm der Mutter, unmittelbar selbst von Gewalt betroffen. Darüber hinaus sind bei Häuslicher Gewalt die Kinder häufig selbst einem erhöhten Misshandlungsrisiko ausgesetzt: Der Studie von Schröttle und Müller zufolge erleiden Kinder in jedem zehnten Fall von Partnerschaftsgewalt direkte körperliche und/oder seelische Misshandlungen. Der enge Zusammenhang von Häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung wird auch von vielen Wissenschaftlern beschrieben, u. a. von Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut in München (Verlag Frauenoffensive 2008). (Erkennen von Kindeswohlgefährdung)

Doch auch in den Fällen, bei denen Kinder körperlich unversehrt bleiben, sind sie niemals nur Zeugen, sondern immer auch Leidtragende. In verschiedenen Untersuchungen wurde festgestellt, dass das Miterleben von Partnerschaftsgewalt massive Auswirkungen auf die betroffenen Kinder hat und deren Entwicklung in erheblichem Ausmaß beeinträchtigen kann. Das Miterleben von Gewalt wirkt auf das Kind einschüchternd, beängstigend, beschämend und in seinen sozialen Kontakten einschränkend bis völlig isolierend. So antwortet der kindliche Körper mit Symptomen gesundheitlicher Schädigung, Entwicklungsverzögerungen im kognitiven oder motorischen Bereich sowie Störungen im sozialen Verhalten. Die Kinder reagieren nach außen erkennbar u. a. mit aggressivem, grenzverletzendem, selbst- und fremdverletzendem, introvertiertem und/oder depressivem Verhalten, mit Suizidalität, Schlaflosigkeit, Unkonzentriertheit und Schreckhaftigkeit. (Folgen von Kindeswohlgefährdung)

Mutter und Kind Hilfe anbieten – niemals den Gewalttäter konfrontieren

Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die beobachten, dass ein Mann seine Frau misshandelt oder, dass ein Kind dabei verletzt wird oder allein durch sein Miterleben der Gewalt verstört, aggressiv oder zurückgezogen reagiert, wollen helfen, wissen aber oft nicht wie. Fachleute warnen eindringlich davor, den Täter mit den Beobachtungen zu konfrontieren. „Wir appellieren, niemals den Täter auf die häusliche Situation anzusprechen. Wichtig ist, der Frau unmittelbar Unterstützung darin zu geben, sich und ihr Kind aus dem Gefahrenbereich zu bringen.“ Beate Schädler weiß aus ihrer Arbeit im Frauenhaus und bei der Frauenberatungsstelle Neuruppin, wovon sie spricht: „Eine offen ausgesprochene Trennung – und sei es auch nur eine angekündigte – erhöht die Aggressivität bei dem gewalttätigen Partner um ein Vielfaches: Es besteht für die Frau die ernstzunehmende Gefahr ermordet zu werden.“  
Beate Schädler und ihre Kolleginnen raten, Opfer von Partnerschaftsgewalt behutsam auf die häusliche Situation anzusprechen. Die Frauen reagieren oft zuerst abwehrend und bagatellisierend: „Anders hätten sie die Gewalt nicht ertragen können.“ Aus Scham und einem Gefühl der Abhängigkeit heraus zögern viele Frauen, sich selbst Hilfe zu holen und setzten damit natürlich auch ihre Kinder weiterhin dieser Gewalt aus. Deshalb sei die Unterstützung von außen so wichtig, betonen die Expertinnen der Frauenunterstützungseinrichtungen. (XY... ungelöst)

Unterstützung finden Opfer Häuslicher Gewalt sowie besorgte Freunde, Verwandte oder Nachbarn insbesondere bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern, die es im Land Brandenburg in jedem Landkreis gibt, sowie bei Beratungsangeboten für Männer. (BeratungOpferschutz- und -hilfe)

Info

  • Die Telefonnummern der Frauenberatungsstellen oder Frauenhäuser im Land Brandenburg finden Sie unter: www.frauenhaeuser-brandenburg.de. Die Adressen der Häuser sind geheim.

  • Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V. : Empfehlungen für Jugendämter in Fällen häuslicher Gewalt. Die Broschüre ist als Download auf der Website der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

  • Das Gewaltschutzhaus Lindenhof Ketzin bietet Soforthilfe auch für Männer, Telefon: (033233) 30829 oder 

    E-Mail: info@kvm-ev.de.

  • Information, Bildung und Beratung für Jungen und Männer bieten Manne e. V. – Potsdam: www.mannepotsdam.de, Telefon: 0331 7480897 und Männerberatung – Unterstützung in Krisen und bei familiärer Gewalt: www.maennerberatung.de, Telefon (030) 49 916 880.

 

Helfen und Schützen

Unterstützung und Schutz sind gesetzlich geregelt

Kinder können sich in der Regel selbst sehr gut helfen und holen sich, was sie brauchen. Vorausgesetzt sie haben Eltern, die ihnen Verständnis, Vertrauen und verlässliche, stabile Beziehungen bieten. Deshalb sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für Eltern und alle, die Erziehungsverantwortung tragen, zahlreiche Möglichkeiten der Hilfen und des Schutzes vor.

Der beste Kinderschutz: Hilfen für Eltern

Erste Ansprechpartner für Familien sind dabei die Mitarbeiter im Jugendamt. (Jugendamt) Die Möglichkeiten von Hilfe und Schutz reichen von Information über Beratung bis hin zur Unterstützung in Krisensituationen. So können sich Eltern bei Unsicherheiten in Erziehungsfragen oder bei Problemen in der Partnerschaft kostenlose Beratung und Unterstützung holen. Diese Hilfen fallen unter Angebote der Familienbildung und Beratung. (Beratung) Außerdem gibt es Unterstützungin belastenden Familiensituationen: Familien mit einem sehr geringen Einkommen können Zuschüsse für einen Ferienaufenthalt erhalten. Auch Eltern-Kind-Zentren bieten Familienfreizeiten und -erholung an. Weitere Angebote für Familien beziehen sich auf die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen, zum Beispiel, wenn ein Elternteil erkrankt ist. So sieht es das Gesetz vor, dass Familien bei Bedarf zum Beispiel durch eine Tagespflegemutter oder eine häusliche Pflegekraft unterstützt werden. Für junge Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahren und Schwangere gibt es Unterstützung durch betreute Formen der Unterkunft. (Ungewollt schwanger) All diese Angebote sind im SGB VIII unter den Paragrafen 16 bis 26 bestimmt. In anhaltenden Krisensituationen, in denen Eltern mitder Erziehung stark überfordert sind, gibt es zudem die so genannte „Hilfe zur Erziehung” (§§ 27). Diese Hilfen werden zum Beispiel als Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe oder als Unterbringung im Heim oder in einer Pflegefamilie angeboten.

Hilfen für Eltern sind der beste Kinderschutz. Meistens! Es gibt aber auch Situationen, in denen Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssen. Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, sich um das Wohl ihres Kindes zu kümmern, kann das Jugendamt Kinder auch gegen den Willen der Eltern aus der Familie heraus in Obhut nehmen und das Familiengericht einschalten. Dieses muss dann die Inobhutnahme spätestens vor Ablauf des darauf folgenden Tages und damit eine längerfristige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie bestätigen. Auch das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt.

Nicht nur das Jugendamt steht in der Pflicht


Eltern und Kinder haben ein Recht auf Hilfe und Schutz in für sie schwierigen Situationen. Unterstützung finden sie dabei nicht nur durch die Jugendhilfe. Verantwortung für Kinder tragen auch andere Bereiche der Gesellschaft . Öffentliche Institutionen der Gesundheitshilfe (Medizinische Grundversorgung), Sozialhilfe oder die Schule sind genauso in der Pflicht wie das private Umfeld. Es ist eine große Entlastung für Eltern, wenn sie sich im Notfall auf die Nachbarin oder einen guten Freund verlassen können.


Info

  • Adressen von Eltern-Kind-Zentren im Land Brandenburg gibt es unter www.uebik.de.

  • Adressen von Kinder- und Jugendnotdiensten und Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie die Ansprechpartner in den Brandenburger Jugendämtern sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

I

Internet

Gewalt ist oft nur einen Mausklick entfernt

Simsen, Surfen, Instant Messaging, Voice over IP – wie selbstverständlich nutzen Kinder und Jugendliche heute moderne Informations- und Kommunikationstechniken. Gelegenheit dazu haben sie fast überall: in der Schule, zuhause, bei Freunden und im Internetcafe, oft auch ohne Wissen und Zustimmung der Eltern. Diese haben oft nur eine vage Vorstellung davon, womit sich ihre Kinder in der Freizeit beschäftigen. Scheinbar spielerisch lernen Jungen und Mädchen den Umgang mit den neuen Medien. Doch die schöne neue Medienwelt birgt neben Spiel, Spaß und nützlichen Informationen auch große Gefahren. Eltern können ihre Kinder darauf vorbereiten.Es ist wichtig, dass Eltern hinsehen, welche Medien ihre Kinder nutzen und dass sie sich für die Spiele ihrer Kinder interessieren.

PC-Spiele für Kinder

Viele Eltern sind unsicher, welches PC-Kinderspiel das richtige ist. Alternativen zu Schießspielen müssennicht immer reine Lernspiele sein. Es gibt auch gute Unterhaltungsspiele, die den Kleinen nicht nur Spaß machen, sondern auch wichtige Fähigkeiten fördern. So werden in einigen Spielen zum Beispiel Pflanze, Tiere oder verschiedene Kontinente mit Hilfe von Bild und Ton erklärt. Andere Programme trainieren über Suchspiele die Merkfähigkeit und Raumwahrnehmung. Eltern, die ihrem Kind ein PC-Spiel schenken möchten, können sich an den verschiedenen Genres, wie Abenteuerspiel, Sachthema, Wissenslexikon oder Lernprogramm orientieren.

Gewalt im Spiel

Doch ein großer Anteil der Zehnjährigen kennt bereits brutale Computerspiele. Wenn Eltern von ihrem Kind erfahren, dass es gewaltätige Videos oder Spiele sieht beziehungsweise spielt, hilft rigoroses Verbieten meist nur wenig und bewirkt eher das Gegenteil. Es besteht die Gefahr, dass Verbote diese Medien noch attraktiver machen, und die Kinder zukünftig verschweigen, was sie gucken oder spielen. Besser ist es, mit dem Kind offen über dieseSpiele zu sprechen – so wie über Bücher oder Kinofilme: „Worum geht es in der Geschichte? Hat sie Dir gefallen? Was hat Dich besonders berührt?” Im Gespräch können die Eltern dann ihrem Kind die Perspektive des Opfers nahe bringen und erklären, dass Gewalt keine akzeptable Lösung ist.

Gemeinsame Regeln schaffen Freiräume

Auch im Internet ist die Gefahr groß, dass Heranwachsende jugendgefährdenden Inhalten begegnen: Pornografi e, Gewalt und Rassismus sind oft nur einen Mausklick entfernt. Viele Eltern versuchen, ihre Kinder durch die Installation von Filtersoftware vor problematischen Inhalten zu bewahren. Doch bislang ist keine Software auf dem Markt, die zuverlässig schützt. So ist es gut, wenn Eltern ihre Kinder beim Internetbesuch begleiten, auch wenn ein Filter installiert ist. Kinder im Vorschulalter sollten von ihren Eltern behutsam bei den ersten Schritten am PC und im Internet geführt werden. Nach und nach kann die „Surfleine” gelockert werden. Kinder können dann mit ihren Eltern verabreden, wann und wie lange im Internet gesurft oder mit dem Computer gespielt werden darf. Sie vereinbaren, im Internet – so wie im realen Leben auch – fremden Menschen niemals persönliche Daten anzuvertrauen, also weder Namen, Adresse, noch Schule oder Sportverein. Solche gemeinsamen Regeln geben Kindern Orientierung und schaffen Freiräume – nicht zuletzt auch für die Eltern.


Info

J

Jugendamt

Beratung und Unterstützung für Familien

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Artikel 6 des Grundgesetzes legt die Sorge für Kinder vorrangig in die Hände ihrer Eltern. Doch es gibt auch Eltern, die mit dieser Aufgabe überfordert sind, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln. Deshalb weist Artikel 6 gleichzeitig dem Staat die Verantwortung zu, über die Ausübung der elterlichen Sorge zu wachen. Daraus ergibt sich das so genannte „staatliche Wächteramt“, das den Staat zum Eingreifen verpflichtet, wenn Eltern trotz angebotener Hilfe nicht in der Lage oder bereit sind, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Eine staatliche Institution, die diese Wächterrolle übernimmt, ist das Jugendamt.

Das Jugendamt in der Wächterrolle des Staates

Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind somit verpflichtet, allen Hinweisen, dass ein Kind in Gefahr ist, nachzugehen. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Behörden und Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, der Polizei und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verpflichtet, ein Jugendamt einzurichten. In ganz Deutschland gibt es somit über 600 Jugendämter und im Land Brandenburg 18. Zuständig ist immer das Jugendamt, in dessen Bereich die Eltern wohnen. Leben Eltern getrennt, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des sorgeberechtigten Elternteils an. Für den Bereich Kinderschutz ist in den Jugendämtern der Soziale Dienst verantwortlich, meist „Allgemeiner Sozialer Dienst” oder kurz „ASD” genannt.

Eltern unterstützen, Kinder schützen – so lässt sich der Auftrag zusammenfassen, den das Jugendamt nach Paragraf 1, SGB VIII hat: Das Jugendamt soll Eltern bei den Aufgaben der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder beraten, unterstützen und entlasten. Und das Jugendamt soll – als Teil der staatlichen Gemeinschaft, die nach dem Grundgesetz über die Erziehung zu wachen hat – Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Dem Jugendamt ist somit eine doppelte Aufgabe zugewiesen. Es ist also auch eine Instanz der Kontrolle, die im Einzelfall die elterliche Sorge berühren kann, um ein Kind zu schützen. Doch der Aufgabenschwerpunkt des Jugendamtes liegt bei vorbeugenden, familienunterstützenden Angeboten. 

Die wichtigste Aufgabe des Jugendamtes ist es, Familien zu beraten


Eltern, die spüren, dass sie Unterstützung brauchen, finden beim Jugendamt professionelle Beratung und Hilfe. (Helfen und Schützen) Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz macht Eltern Mut: „Trauen Sie sich. Das Jugendamt hilft Ihnen und Ihren Kindern weiter!”


Info

  • Die Adressen der Brandenburger Jugendämter sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

  • Weiterführende Informationen erteilt das Landesjugendamt unter Telefon 03338 701801 oder im Internet: www.lja.brandenburg.de.

  • Der vollständige Text des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – ist veröffentlicht auf den Internetseiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe unter der Rubrik „Rechtsfragen“, „Gesetze des Bundes und der Länder“: www.jugendhilfeportal.de.

K

Krise

In jeder Krise steckt auch eine Chance

Jede Familie kennt schwierige Zeiten, kleine und größere Probleme oder Streit. Das gehört zum Alltag. Doch es gibt Situationen, da kommt das eine zum anderen. Krisen entstehen durch verschiedene Ursachen und ohne „Schuld“ des Einzelnen. Auslöser können bedeutsame persönliche Entwicklungs- und Lebensabschnitte sein, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, das Ende oder der Beginn einer Partnerschaft. (Trennung und Scheidung) Auch Krankheit oder Arbeitslosigkeit eines Familienmitglieds können sich langfristig zu einer ernsthaften Krise der gesamten Familie entwickeln.

Wenn alles zuviel wird

Meist treffen mehrere der genannten Situationen aufeinander, bevor sich eine Krise mit all ihren Symptomen einstellt: Gleichgültigkeit, Ohnmacht, Verzweiflung, Wut und Depression. Die Eltern fühlen sich dann vom Alltag überfordert und sind unfähig, das Nötigste zu erledigen. Die Krise der Eltern wird dann häufig zur Not der Kinder.

Eine Krise ist immer ein Wendepunkt im familiären Zusammenleben. Ohne Unterstützung und Hilfe von Dritten besteht oft die Gefahr, dass die Partnerschaft zerbricht, die Betroffenen in wirtschaftliche Nöte geraten oder langfristig psychisch schwer erkranken oder die Kinder außerhalb der Familie betreut werden müssen. Doch eine Krise ist immer auch eine Chance: Die Familie oder auch das, was übrig geblieben ist beziehungsweise was sich neu findet, kann einen „neuen Anfang“ finden.

Praktische Unterstützung und psychologische Beratung

Nicht immer lassen sich Krisen schnell und aus eigener Kraft überwinden. Um die akute Situation zu entlasten, ist oft praktische Hilfe im Alltag notwendig: eine Haushaltshilfe, die zum Beispiel Behördengänge oder Aufgaben der Kinderbetreuung übernimmt, ein Schuldnerberater, der mit den Gläubigern verhandelt oder eine Familienhilfe, die dabei unterstützt, den Kindern die veränderte Lebenssituation angemessen zu vermitteln. (Chaos im Kinderzimmer) Genauso wichtig sind Gespräche, um neue Sichtweisen und Perspektiven zu eröffnen, Ängste abzubauen und gemeinsam nach für alle Beteiligten akzeptablen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Eine erste Anlaufstelle in Krisensituationen können Beratungsstellen sein, die zum Beispiel Jugendämter, freie Träger und Selbsthilfegruppen anbieten. (BeratungSelbsthilfe)


Info

  • Adressen von Kinder- und Jugendnotdiensten und Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

L

Lernprobleme

Wenn Kinder die Lust am Lernen verlieren

Immer still zu sitzen und zuzuhören, war ihr einfach zu langweilig. Von den Buchstaben gar nicht zu reden: den einen sah sie als eine Geiß an, den anderen als Raubvogel. Dass sie richtig zusammengesetzt Worte bilden sollten, die man lesen konnte – das ging nicht in Heidis Kopf. So wie die kleine Titelheldin in Johanna Spirys berühmten Roman, haben auch heute viele Kinder Probleme mit der Schule und mit dem Lernen.

Alarmzeichen, dass etwas nicht stimmt

Dass Kinder sich im Unterricht nicht wohl fühlen und nur ungern zur Schule gehen, kann viele Gründe haben. Ein plötzlicher Leistungsabfall, Schuleschwänzen, Bettnässen, vorgeschobene Bauchschmerzen oder Tränen bei den Hausaufgaben sind deutliche Alarmzeichen. Spätestens dann ist es wichtig, dass Eltern und Lehrer genau hinsehen und nach den Ursachen fragen. Oft liegen diese im direkten Lebensumfeld des Kindes. Vielleicht belasten Partnerschaftsprobleme der Eltern, Hänseleien durch Mitschüler oder ein häufiger Lehrerwechsel. Wenn sich ein Kind weigert am Sport, Schwimmen oder an Klassenfahrten teilzunehmen, kann auch Vernachlässigung oder häusliche Gewalt dahinter stecken: Das Kind fürchtet, sich mit seiner unpassenden Sportkleidung zu blamieren oder dass Lehrer und Mitschüler die blauen Flecken auf seinem Rücken entdecken. Lernprobleme können aber auch relativ banale Ursachen haben. Eine Sehschwäche zum Beispiel, das Kind braucht einfach eine Brille. Möglicherweise entspricht auch das Lernangebot der Schule nicht den individuellen Fähigkeiten und Begabungen des Kindes: Jeder Schüler lernt anders, manchmal nehmen Lehrer darauf zu wenig Rücksicht. Hinter einer vermeintlichen Lernschwäche oder Auffälligkeit kann sich auch eine Hochbegabung verbergen.

Eines der wichtigsten Ziele von Schule sollte sein, dass die Kinder ihre Lust am Lernen bewahren. Diese kann ihnen jedoch vergehen, wenn sie sich unverstanden fühlen, Eltern und Lehrer Hilferufe ignorieren oder falsch interpretieren. Jungen und Mädchen, die in der Grundschule zum Beispiel starke Probleme beim Lesen und Schreiben oder beim Rechnen haben, leiden häufig unter Vorurteilen und werden als „dumm” oder „faul” abgestempelt. Rechenschwäche (Dyskalkulie) und Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) oder AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität) sind jedoch Teilleistungsstörungen, die nichts über die Intelligenz eines Kindes aussagen, und die es mit liebevoller Unterstützung und professioneller Hilfe erfolgreich überwinden kann. (Quälgeister und Nervensägen)

Wenn Kinder Probleme mit dem Lernen haben, ist der erste Ansprechpartner für Eltern zunächst die Schule: Dort stehen ihnen Klassen- oder Fachlehrer, Beratungslehrer und Schulpsychologen zur Seite, um gemeinsam nach Ursachen zu forschen und angemessene Lösungen zu finden. Nach dem Brandenburger Schulgesetz steht Schule hier in der Pflicht: So haben nach Paragraf 29 „Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ... ein Recht auf sonderpädagogische Förderung“. Und im Paragrafen 4 heißt es unter anderem: „Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit ...der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Sorge für das Wohl ... erfordert es auch, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“.

Wenn die Hilfsmöglichkeiten, die Schule bietet, ausgeschöpft sind, haben Eltern die Möglichkeit, außerschulische Hilfen zu beantragen. Wenn ein Arzt eine Lernstörung mit Krankheitswert diagnostiziert, kann die Krankenkasse die Kosten der Therapie übernehmen. Auch über die Jugendhilfe können Eltern Unterstützung und Förderung für ihr Kind beantragen. So können Nachhilfe, lerntherapeutische oder erzieherische Hilfe auch von staatlicher Seite finanziert werden, wenn das Wohl und die Entwicklung des Kindes gefährdet sind. Rechtliche Grundlage dafür sind die Paragrafen 35 a und 27 des SGB VIII. Die entsprechenden Anträge auf Eingliederungshilfe beziehungsweise Hilfe zur Erziehung können Eltern beim zuständigen Jugendamt stellen. (Jugendamt)


Info

  • Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. ist zu erreichen unter Telefon 0700 31873811 sowie im Internet auf www.bvl-dyskalkulie.de.

  • Die Adressen der Brandenburger Jugendämter sind veröffentlicht auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

  • Programm gegen Aggressionen und Gewalttätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen: Das "Anti-Bullying-Programm" für Lehrer und Erzieher behandelt schultypische Situationen und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten auf. Das Qualitätshandbuch steht im Internet zum Download zur Verfügung:www.internetwache.brandenburg.de (vgl. Download am Seitenende).

M

Medizinische Grundversorgung

Je jünger das Kind, umso wichtiger ist der regelmäßige Besuch beim Arzt

Im Vergleich zu anderen Ländern sind Kinder und Jugendliche in Deutschland medizinisch gut versorgt. Doch 15 Prozent der deutschen Kinder sind übergewichtig und jedes fünfte Kind ist psychisch auffällig. So lauten die erschreckenden Ergebnisse der bundesweiten Kindergesundheitsstudie, die Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts jüngst veröffentlicht haben.

Eltern sind für ihre Kinder Vorbilder


Lachen ist die beste Medizin. Diese alte Weisheit gilt auch für junge Menschen. Kindern hilft eine positive Lebenseinstellung, Krisen und Krankheiten zu vermeiden und besser zu überwinden. Genauso wichtig – und manchmal unmittelbar damit verbunden – ist die Vorbildfunktion der Eltern. Eltern haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie mit ihrem eigenen Verhalten dazu beitragen, die Gesundheit ihrer Kinder zu fördern oder nicht. Eltern haben Einfluss darauf, was ihr Kind isst, ob es sich viel an der frischen Luft bewegt oder überwiegend vor dem Fernseher und Computer sitzt. Sie bestimmen, wie Konflikte in der Familie gelöst werden, ob mit Worten oder Gewalt. Eltern können darauf achten, dass sich ihre Kinder mindestens zweimal am Tag die Zähne putzen.

Bei ihren nicht immer leichten Aufgaben erhalten Eltern Unterstützung über die medizinische Grundversorgung. Wenn es um Fragen der Vorbeugung von Gesundheitsrisiken, dem Behandeln von Krankheiten, konkrete Gesundheitstipps oder allgemein um gesundheitliche Aufklärung geht, kann ihnen der Haus- oder Kinderarzt weiterhelfen. Doch manchmal sind gesundheitliche Probleme vielschichtiger, haben Ursachen oder Auswirkungen auf andere Bereiche des Lebens. Dann ist es gut, wenn sich Eltern zusätzliche Hilfe bei psychosozialen Beratungsstellen (Krise) oder Selbsthilfegruppen (Selbsthilfe) holen.

Auf die Gesundheit seiner Kinder zu achten, bedeutet also nicht, einfach nur regelmäßig mit ihnen zum Arzt zu gehen. Trotzdem gehört der regelmäßige Arztbesuch unbedingt dazu. Er ist umso wichtiger, je jünger das Kind ist. Der Arzt kennt die Tochter oder den Sohn im besten Fall von Geburt an, er kann Krankheiten und Fehlentwicklungen so rechtzeitig erkennen. Gerade vorund nach der Geburt eines Kindes können Eltern auch die Unterstützung einer Hebamme hinzuziehen. Sie gibt alltagstaugliche Ratschläge zu gesunder Lebensführung und hilft über Unsicherheiten mit dem Baby in den ersten Monaten hinweg. Mit der Unterstützung von Kinderarzt und Hebamme im Rücken gewinnen Eltern Sicherheit, um gut für die Gesundheit ihres Kindes zu sorgen.

Vorsorgeuntersuchungen geben Eltern Sicherheit

Aus diesem Grund gehen auch die meisten Eltern mit ihren Kindern regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen. Denn dort wird genau hingesehen: Wie entwickelt sich das Kind körperlich und psychisch? Wie spricht es, wie bewegt es sich? Die Vorsorgeuntersuchungen – kurz „Us“ genannt – geben Eltern Sicherheit und unterstützen sie darin, ihr Kind bestmöglich zu fördern. Im Land Brandenburg bieten die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter in Ergänzung zu vorhandenen Vorsorgeangeboten zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung an: in Kindergärten und Tagespflegeeinrichtungen einmal im Jahr, beim Schuleintritt sowie während der Schulzeit in der fünften oder sechsten und zehnten Klasse sowie an Förderschulen jedes zweite Jahr.


Info

  • www.kindergesundheit-info.de – Auf dieser Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Eltern und Fachkräfte umfassende Informationen zum Thema Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, umfangreiche Adresslisten zum Beispiel von Frühförder- und Beratungsstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren sowie eine Übersicht, in welchem Alter Früherkennungs- und Vorsorgetermine anstehen.

N

Notruf

Schnelle Hilfe in Notsituationen

Der „Notruf” eines Kindes kommt meistens versteckt. Wenn Kinder Gewalt und Vernachlässigung erleben, schweigen sie oft aus Scham oder Angst. Gerade wenn Kinder klein sind, wenn sie Zuwendung dringend brauchen, sich nicht selbst wehren können, sind sie am meisten gefährdet. Jeder Einzelne – von der Nachbarin bis zum Schulbusfahrer – ist deshalb aufgefordert, genau hinzusehen und einzuschreiten, wenn er Hinweise beobachtet, dass ein Kind misshandelt oder vernachlässigt wird. (Erkennen von KindeswohlgefährdungXY… ungelöst)

Besser einmal zu viel als einmal zu wenig

Für akute Not- oder Konfliktsituationen gibt es in Deutschland bundesweit einheitliche Notrufnummern für Polizei (110) und Feuerwehr (112), die rund um die Uhr erreichbar sind. Beide Notrufe sind miteinander verbunden und koordinieren als Leitstelle weitere Hilfsdienste. Damit ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell am Notfallort ist. Über diese Nummern können Bürger Unterstützung anfordern, wenn ein Kind in Gefahr ist.

Nicht immer ist es jedoch notwendig, dass sofort eingeschritten wird. Manchmal sind sich die Betroffenen auch unsicher, ob sie mit ihrer Beobachtung richtig liegen und wie sie angemessen reagieren können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg raten besorgten Bürgern, dann nicht zu zögern, die Nummer eines Kinderschutznotrufs zu wählen: „Besser einmal zu viel als einmal zu wenig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darin geschult, die gemeldete Gefährdungssituation einzuschätzen und leiten, wenn nötig, weitere Maßnahmen ein.”

Notrufnummern für Kinder

Notrufnummern bieten anonyme Beratung und geben Hinweise zur „Ersten Hilfe“. Viele Angebote haben sich auf bestimmte Themenfelder spezialisiert. Neben Kinderschutz sind Suchtprobleme, seelische Krisen oder Mobbing nur einige Beispiele. (Opferschutz- und -hilfe)

Es gibt auch Hotlines, die besonders auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen eingehen. Sie helfen unter anderem bei sexuellem Missbrauch oder Angst vor den Schulzeugnissen. (Ansprechpartner für Kinder) Einige dieser Notrufe sind 24 Stunden erreichbar, bei anderen gibt es regelmäßige Telefonsprechzeiten. Kompetente und anonyme Beratung zu allen Fragen des Alltags bietet auch die Telefonseelsorge. Dort können Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche anrufen und sich auch online beraten lassen.


Info

  • Adressen der Jugendämter sowie der Kinder- und Jugendnotdienste im Land Brandenburg sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

  • Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter: 0800 1110111 und 0800 1110222. Die Telefonseelsorge bietet neben der gebührenfreien Beratung am Telefon auch einen Austausch per Mail und Chat an: www.telefonseelsorge-berlin-brandenburg.de.

  • Die Berliner Hotline-Kinderschutz ist unter der Telefonnummer 030 610066 rund um die Uhr erreichbar.

  • Das Elterntelefon der Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendtelefon bietet Beratung unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 1110550 (Montag und Mittwoch von 9 bis 11 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr).

  • Die gebührenfreie Nummer der Kinder- und Jugendtelefone ist montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr erreichbar: 0800 1110333.

  • Ein wichtiger Notruf, den Eltern immer griffbereit haben sollten, ist die Giftnotrufnummer. In Berlin und Brandenburg zu erreichen unter 030 19240.

O

Opferschutz und -hilfe

Das Schweigen brechen

Unter Jugendlichen ist der Begriff eine Beleidigung: Opfer! Natürlich sagen sie auch mal ironisch, unter Freunden: „Mann, du Opfer, alles klar?“ Doch frei übersetzt bedeutet das Wort in ihrer Sprache „Schwächling”. Opfer will niemand sein. Denn Opfern haftet der Makel des Verlierers an. Ein Bild, das nicht in unsere leistungsorientierte Gesellschaft passt. So denkt vielleicht auch der Vater, der seinen weinenden Sohn zurechtweisend ermahnt und fragt, warum er sich gegen die Schläge der anderen Jungs nicht gewehrt habe, statt ihm zuzuhören und das Gefühl von Geborgenheit und Schutz zu geben.

Geborgenheit und Schutz ist das Erste, was Kinder und Jugendliche brauchen, die Opfer von Gewalt wurden. Anklagen oder Schuldzuweisungen setzen sie unter Druck. Ob Hänseleien durch Mitschüler, Taschengeld-Erpressung oder sexueller Missbrauch und Misshandlung – sehr häufig schweigen Kinder über die ihnen angetane Gewalt aus Scham, Schuldgefühlen oder Angst. Vertrauen und Verständnis hilft den Opfern, ihr Schweigen zu brechen und damit, sich aus dem Kreislauf der Gewalt zu befreien. (Ansprechpartner für KinderNotruf) Gewalterfahrungen können für Mädchen und Jungen lebenslange körperliche und seelische Folgen haben. (Folgen von Kindeswohlgefährdung) Hinzu kommt, dass das Risiko steigt, dass sie selbst gewaltsam auf Konflikte reagieren. Deshalb ist es wichtig, dass Opfer professionelle Hilfe erhalten, um ihre traumatischen Erfahrungen aufzuarbeiten. Minderjährige Opfer brauchen aufmerksame Erwachsene, die ihre Situation erkennen und ihnen weitere Unterstützung vermitteln, zum Beispiel bei regionalen Opferhilfevereinen, Jugendrechtshäusern oder Jugendämtern und Erziehungs- und Familienberatungsstellen. (JugendamtBeratung)

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz dient insbesondere dem Schutz von Frauen und ihren Kindern, die in der Regel männlicher Gewalt oder Bedrohungen ausgesetzt sind. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, dass ein gewaltätiger Partner auf Anweisung der Polizei die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Dies gilt zunächst für zehn Tage. Innerhalb dieser zehn Tage hat die Frau Zeit, entsprechende Anträge zu stellen, dass ihr gewalttätiger Partner sofort ausziehen muss und sie nicht weiter belästigen darf (Antrag auf Kontakt- und Näherungsverbot). Frauen- und Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen Frauen dabei und vermitteln auch Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind.


Info

P

Pubertät

Hinnehmen, was nicht zu ändern ist

Wenn in der Wohnung plötzlich Türen knallen, das Kind grundsätzlich widerspricht und sich gegen jede Regel auflehnt, sich im Zimmer einschließt, sich im Bad verbarrikadiert und das Telefon stundenlang in Beschlag nimmt, dann wissen Eltern, dass ihnen eine längere „Krisenzeit“ bevorstehen könnte: Ihr Kind ist in der Pubertät. Es beginnt eine Phase, in der es in der Familie drunter und drüber gehen kann.

Bei jedem Jugendlichen verläuft die Pubertät anders, und weder Anfang noch Ende sind genau zu bestimmen. Allerdings gibt es die Tendenz, dass die Pubertät heute immer früher einsetzt und der Erwachsenenstatus immer später erreicht wird. Nicht nur die Jugendlichen, auch die Eltern sind in dieser Zeit in einem unglaublichen Maß gefordert. Das Verhalten der Jugendlichen ist vielen Eltern unverständlich, hinzukommen Unsicherheiten und Ängste vor den Folgen – etwa der sich verändernden Sexualität, von Drogenexperimenten und Alkoholmissbrauch. Jugendliche in der Pubertät erproben sich und ihre Möglichkeiten bis an die Grenzen und manchmal auch darüber hinaus. An der Schwelle in die Erwachsenenwelt müssen Jugendliche herausfinden, wer sie sind und was sie können. Die jungen Teenager gehen gegenüber den Eltern auf Distanz, reagieren sensibel auf Kritik und sind leicht verletzlich. Es sind unzählige Konflikte, Widersprüche und Sorgen, die Eltern in dieser Zeit quälen und unsicher machen.

Loslassen und gleichzeitig Halt geben

Es ist nicht einfach, Kinder loszulassen und sie gleichzeitig zu unterstützen. Die Jugendlichen fordern einerseits Selbstständigkeit und deuten andererseits ein zu frühes: „Das kannst Du selbst entscheiden” als Desinteresse ihrer Eltern. Auch wenn es manchmal nicht danach aussieht, Jungen und Mädchen brauchen in dieser verunsichernden Übergangsphase Halt und Orientierung. Gleichzeitig brauchen sie Frust und Auseinandersetzung. Mit anderen Worten: Eltern, die nicht vor Konflikten zurückscheuen, Grenzen setzen und Konsequenz zeigen. In der Pubertät ist es wichtig, dass Eltern trotz des Rückzugs ihres Kindes immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisieren und Tochter oder Sohn mit Respekt begegnen. Dazu kann auch gehören, dass Eltern nach endlosen, zermürbenden Diskussionen zulassen müssen, dass ihr Kind sein Piercing, seinen Haarschnitt oder die ihrer Meinung nach unangemessene Ausgangszeit durchsetzt.

Eltern können in der Entwicklung ihrer Kinder nicht alles im Griff behalten. Gerade in der Pubertät geschehen im gesamten Körper viele „Umstrukturierungen“, haben Teenager zahllose Entwicklungsaufgaben zu „erledigen“, dass sie oft nur so reagieren können, wie sie es tun. Dieses Wissen kann Eltern helfen, nicht ständig ihre bisherigen Erziehungsbemühungen zu hinterfragen und ihrem pubertierenden Kind gegenüber ein Stück Gelassenheit und Verständnis zu zeigen.


Info

  • „Über Sexualität reden... Die Zeit der Pubertät“ ist ein Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung in der Pubertät. Zu beziehen über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in 51101 Köln, per Fax 0221 8992257 oder im Internet auf www.bzga.de.

  • Für junge Menschen gibt es Tipps im Internet, zum Beispiel von der BzGA auf www.loveline.de und von ProFamilia per Online-Beratung auf www.sexundso.de.

Q

Quälgeister und Nervensägen

Monster im Supermarkt

So niedlich die Kleinen sonst sind, im Supermarkt mutieren sie ab und an zu Nervensägen und kleinen Monstern. Kaum haben sich Mutter oder Vater umgedreht, ist das Kind verschwunden. Die Eltern geraten in Panik. Zu Recht: Hinter der nächsten Ecke wartet das Kleine mit seinem Berg von Wünschen, die es innerhalb kürzester Zeit aus den Regalen gezogen hat. „Mama, bekomm ich das ... und das hier?“ „Bei einer Bitte kann ich ja mal ein Auge zudrücken”, denkt die Mutter seufzend. Doch sie ahnt schon, dass es nicht bei dieser einen Sache und bei diesem einen Mal bleiben wird. Schon bald ist der Moment erreicht, in dem ein kategorisches „Nein!” erfolgen muss, und die Mutter umgehend mit den Folgen ihrer Entscheidung konfrontiert ist: Die ausgelöste Schreiattacke des Kindes zieht zahllose Blicke an, das Kind hat sich innerhalb von Sekunden vom kleinen Schatz zum großen Quälgeist verwandelt. Es wirft sich auf den Boden, strampelt, tritt und wehrt sich gegen jede Art der Zuneigung. Die Leute im Laden schauen vorwurfsvoll oder bemitleidend: „Na, wie hat die denn ihr Kind erzogen?” Oder: „Zum Glück ist das nicht mein Kind!“ Jetzt hilft nur, Ruhe bewahren und sich nicht erpressen lassen, sonst „lernt“ das Kind, dass es alles bekommt, wenn es nur ausgiebig genug tobt. Einfach zurück zu schreien löst das Problem genauso wenig, im Gegenteil.

Immer mehr Kinder sind verhaltensauffällig

Das schwierige und verhaltensauffällige Kind. Ein Einzelfall? Mitnichten. Immer mehr Kinder fallen zu Hause, in Kindertagesstätten und Schulen oder in der Freizeitgruppe und im Sportverein durch unruhiges und aggressives Verhalten auf, haben Ängste und sind unkonzentriert. Schnell fällen Ärzte oder andere Fachkräfte ihr Urteil: ADHS oder ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität).

Doch die typischen Auffälligkeiten – ein Übermaß an Aktivität, Konzentrationsschwäche – können auch bei anderen Störungsbildern oder Belastungssituationen auftreten, so bei bisher nicht bemerkten Schlafstörungen. Es ist wichtig, den Blick nicht nur auf das Kind zu richten, sondern auf das gesamte familiäre und soziale Umfeld. Vielleicht hat das Kind ungelöste Konflikte mit Gleichaltrigen, fühlt sich im Unterricht über- oder unterfordert (Lernprobleme) oder die Eltern lassen unwissentlich wichtige Bedürfnisse ihres Kindes unberücksichtigt, zum Beispiel das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und gemeinsamer Zeit oder das Bedürfnis nach Grenzen und klaren Regeln. (Zeit für Kinder)

Ein Kind kann viele Gründe haben, warum es sich wie ein Quälgeist oder eine Nervensäge verhält. Doch sicher nicht, weil es bösartig ist und seine Eltern ärgern will, sondern in der Regel, weil es Aufmerksamkeit möchte. Dieses Wissen hilft Vätern und Müttern, ihr Kind besser zu verstehen und in schwierigen Situationen die Nerven zu behalten. Es ist auch die Voraussetzung dafür, nach den Ursachen zu forschen und dem Kind und sich selbst zu helfen, wenn nötig mit Unterstützung einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder Selbsthilfegruppe. (BeratungSelbsthilfe)


Info

  • SeHT e. V. ist eine Selbsthilfevereinigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Teilleistungsschwächen – ADHS: Telefon 0621 689982 und www.seht.de.

  • Eine Selbsthilfeinitiative für Familien mit unruhigen, schreienden Babys ist Trostreich – Interaktives Netzwerk Schreibabys: www.trostreich.de.

  • Die Elternberatungsstelle „Vom Säugling zum Kleinkind“ bietet u. a. Elternkurse an: Friedrich-Ebert-Straße 4, 14469 Potsdam, Telefon: 0331 2700574.

  • Bitte nicht schütteln! - Informationsportal zum Thema „Schütteltrauma bei Säuglingen“, Brandenburgisches Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit: www.bitte-nicht-schuetteln.de.

R

Rechte der Kinder

Zwischen Recht und Wirklichkeit klafft noch immer eine Lücke

von Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Kinder haben Rechte. Das ist historisch neu und auch heute im Bewusstsein vieler Erwachsener nicht fest verankert. Dies hängt mit dem überlieferten Bild vom Kind zusammen: Über Jahrtausende hinweg galten Kinder als noch nicht vollwertige Menschen, Erwachsenen in jeder Hinsicht unterlegen. Kinder waren Erwachsenen daher rechtlich nicht gleichgestellt. Im Verhältnis der Generationen waren die jüngsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zugleich diejenigen mit den geringsten Rechten.

Inzwischen hat sich vieles verändert. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1968 in einem wegweisenden Urteil ausdrücklich fest, dass die Grund- und Menschenrechte auch für Kinder gelten. Dass ein solches Urteil überhaupt notwendig wurde, zeigt, dass dies bis dahin nicht selbstverständlich war. Seitdem ist die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Bereichen verbessert worden. (Gesetze zur Sicherung des Kindeswohls)

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die auch von Deutschland 1992 ratifizierte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist so etwas wie ein Grundgesetz für die Kinder in aller Welt. Die darin festgeschriebenen Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen bis zum achtzehnten Lebensjahr, also für Kinder und Jugendliche. Die in den 54 Artikeln der Konvention festgeschriebenen Rechte enthalten gleichermaßen einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

Das wichtigste Schutzrecht ist ein Verbot jeglicher Diskriminierung. Das bedeutet, dass alle Kinder gleiche Rechte haben, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion oder sozialer Herkunft. Weitere Schutzrechte sind zum Beispiel das Recht auf gewaltfreie Erziehung, der Schutz vor Drogen oder der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten.

Der zweite Bereich betrifft die so genannten Förderrechte. Besonders wichtig ist der Vorrang des Kindeswohls, das heißt bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig berücksichtigt werden muss.

Aber auch die Rechte auf Bildung, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard sind wichtige Förderrechte. Außerdem gibt es einen eigenen Artikel, der das Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung festschreibt. Schließlich haben Kinder Beteiligungsrechte: Sie haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden. Ihr Wille und ihre Meinung müssen angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt werden.

Kindern besser zuhören!

Bei der Umsetzung der Kinderrechte gibt es allerdings auch heute noch große Lücken: Mehr als Erwachsene sind Kinder in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Viele Kinder erhalten nicht die bestmögliche gesundheitliche Versorgung. (Medizinische Grundversorgung) Gewalt gegen Kinder kommt – vor allem in Form seelischer Verletzungen und entwürdigender Behandlungen – erschreckend häufig vor. Vielen Erwachsenen, die Kinder schlagen, fehlt noch immer das Unrechtsbewusstsein dafür. (Folgen von Kindeswohlgefährdung) Kinder mit Migrationshintergrund und nach Deutschland geflüchtete Kinder leiden häufig unter Diskriminierung.

Besonders verbreitet und schwer zu erkennen sind Missachtung und Gleichgültigkeit gegenüber Kindern: Vielen Kindern wird einfach nicht zugehört, und ihre Wünsche werden von Erwachsenen nicht ernst genommen. (Wille des Kindes) An wichtigen, sie betreffenden Entscheidungen werden die Jungen und Mädchen nicht beteiligt. Und wenn es um Planungen geht, werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen oft schlichtweg vergessen.


Info

  • Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in 53107 Bonn gibt es für Kinder die kostenlose Broschüre „Die Rechte der Kinder von logo einfach erklärt“.

S

Selbsthilfe

Probleme in der Gemeinschaft lösen

Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gleiche Interessen haben. Sie unterstützen sich gegenseitig, um ihr Problem zu lösen oder ihr Anliegen zu verwirklichen. Typische Themen sind etwa der Umgang mit chronischen oder seltenen Krankheiten, mit Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen. Auch die Elterninitiative an einer Schule, die Krabbelgruppe im Wohngebiet und die Betroffenenvertretung zur Umgestaltung des Spielplatzes sind zu den Selbsthilfegruppen zu zählen.

Vielfältige Beratungslandschaft 


Im Land Brandenburg sind zu über 130 Themen mehr als 1200 Selbsthilfegruppen verzeichnet: Die Schwerpunkte reichen von Alkoholabhängigkeit, Beziehungsproblemen und Drogen über Erziehung, gefährdete Jugendliche, hyperaktive Kinder, Krabbelgruppen und Lese-Rechtschreib-Schwäche bis hin zu Obdachlosigkeit, psychischen Erkrankungen, sexueller Gewalt und Übergewicht. In den Gruppen tauschen Betroffene und Angehörige Informationen und Erfahrungen aus, unterstützen sich mit praktischer Lebenshilfe und geben sich gegenseitige emotionale Unterstützung und Motivation.

In der Selbsthilfe schließen sich Menschen lose, freiwillig, lösungsorientiert und zunehmend auch virtuell über das Internet zusammen. In der Regel haben die Gruppen keine festen Mitarbeiter und werden ehrenamtlich geleitet. Die häufigste Rechtsform von Selbsthilfegruppen ist der eingetragene Verein. Es gibt aber auch viele Gruppen in Form „loser Zusammenschlüsse“.

Die Leistungen der Selbsthilfegruppen sind heute als wichtige Ergänzung zu professionellen Angeboten anerkannt. So können zum Beispiel gesundheitliche Selbsthilfegruppen von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Grundlage dafür ist der Paragraf 20 c des Fünften Sozialgesetzbuches.

Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gibt es zahlreiche Bestimmungen, die das bürgerschaftliche Engagement in der Selbsthilfe unterstützen. Im Rahmen von Angeboten der Familienbildung (§ 16) wird Selbsthilfe insbesondere im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie staatlich unterstützt, zum Beispiel in Form einer Elternschule oder von Gesprächskreisen und Fortbildungen. Der Staat fördert auch die Selbsthilfe bei der Erziehung von Kindern im Rahmen der Kindertagesbetreuung (§ 25), wie zum Beispiel Elterninitiativkitas.

Hilfe zur Selbsthilfe

Ob eine der zahlreichen Brandenburger oder eine der bundesweiten Selbsthilfeaktivitäten – die Gruppen stehen jedem offen, jeder kann sie nutzen oder sich ihnen anschließen. Bei der Suche nach einer geeigneten Gruppe hilft zum Beispiel die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg. Dort erhalten auch Menschen, die eine neue Selbsthilfegruppe gründen wollen, kompetente Beratung.


Info

  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e. V. (LAG-SH): Telefon: 03332 521735 und 521751, www.lag-selbsthilfe-bb.de.

  • Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen: www.nakos.de.

T

Trennung und Scheidung

Eltern bleiben Eltern

Ob die Trennung oder Scheidung der Eltern zum Trauma oder „nur“ zu einem, wenn auch schmerzlichen Wendepunkt im Leben eines Kindes wird, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Eltern ihrem Kind gegenüber verhalten. Oft sind die Eltern so mit sich selbst beschäftigt und durch die neue Situation überfordert, dass sie die Gefühle und Bedürfnisse ihrer Kinder nicht mehr richtig wahrnehmen können. (Krise)

Wenn die Eltern sich trennen, fühlt sich ein Kind in der Regel alleingelassen, schuldig und hin- und hergerissen zwischen der Liebe zum Vater und der zur Mutter. Überfordert zieht es sich zurück, um keinen Elternteil zu „verletzen“. Andere Kinder reagieren mit Agressionen. Diese inneren Konflikte können Kinder besser lösen, wenn beide Elternteile gemeinsam mit ihrem Kind über ihre Entscheidung zur Trennung und Scheidung sprechen und signalisieren, dass es jederzeit mit seinen Fragen zu ihnen kommen kann. Kinder verkraften die Trennung ihrer Eltern leichter, wenn es den Eltern gelingt, gemeinsame Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Umgekehrt sind Lösungen, die von einem Elternteil als benachteiligend oder verletzend empfunden werden, in der Regel auch für das Kind eine Belastung. Kinder haben ein Recht darauf, auch mit dem getrennt lebenden Elternteil in Kontakt zu bleiben. Wenn ein Kind spürt, dass Mutter und Vater verlässlich im Alltag präsent bleiben, kann es leichter verstehen und vertreten, warum es plötzlich zwei Wohnanschriften hat.

Freiwillige Angebote an getrennte Eltern

Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar getrennt haben. Deshalb sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, §17 und § 28) Unterstützung für getrennt lebende Eltern vor. Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und auch Selbsthilfegruppen bieten Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung an. (JugendamtBeratungSelbsthilfe) Es sind ganz unterschiedliche Themen, zu denen sich Elternpaare dort beraten lassen können: Erziehungs- und Rechtsfragen oder Fragen, wie der weitere Umgang mit ihrem Kind gestaltet werden kann oder Konflikte über die gemeinsame Sorge. Die Beratungsangebote können auch von einem Elternteil allein genutzt werden: Wenn Zweifel bestehen, dass der andere umgangsberechtigte Elternteil seiner Erziehungsverantwortung gerecht wird, zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung, Suchtmittelmissbrauchs oder wenn in der Vergangenheit Vernachlässigung, Gewalt oder sexueller Missbrauch stattfanden und auch weiterhin das Wohl des Kindes bedrohen.

Die Beratungen nach den Paragrafen 17 und 28 SGB VIII sind freiwillige Angebote an Eltern. Vom Familiengericht wird das Jugendamt nur in bestimmten Fällen eingeschaltet, zum Beispiel, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Dann ist das Jugendamt nach Paragraf 49 a FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) verpflichtet, dem Gericht eine Stellungnahme zuzuarbeiten. Diese soll dem Richter dann helfen, sich ein Urteil zu bilden, das zum „Wohl des Kindes“ entscheidet.

Ein Anwalt für Kinder

Manchmal sind die Eltern so zerstritten, dass der Kontakt nur noch über die Anwälte läuft. In solchen schwierigen Scheidungsverfahren hat das Kind Anspruch auf einen eigenen „Anwalt des Kindes”. Das ist ein Verfahrenspfleger nach Paragraf 50 FGG. (Ansprechpartner für Kinder) Er kümmert sich während des Rechtsstreits um die Rechte des Kindes und versucht zusammen mit dem Kind zu klären, welche Interessen, Wünsche und auch Ängste es hat. (Wille des Kindes) Schließlich sind nicht nur die Eltern, sondern auch das Kind vom Urteil des Gerichtes betroffen.


Info

  • Anwalt des Kindes Bundesverband e. V.: Pappelallee 44, 14469 Potsdam, Telefon: 0331 7400721, E-Mail: kontakt@v-a-k.de. Informationen gibt es auch auf www.v-a-k.de.

U

Ungewollt schwanger

Sich der Realität stellen

Kondom gerissen, Diaphragma verrutscht oder die Pille vergessen: Bei der Schwangerschaftsverhütung sind viele Fehler möglich. Auch hält sich manche Frau in den Wechseljahren für unfruchtbar und ist es noch gar nicht. Andere glauben, dass eine stillende Frau nicht schwanger werden kann. Und junge Mädchen vergessen oft: Auch beim „ersten Mal“ kann es passieren.

Eine ungewollte Schwangerschaft kann insbesondere für die betroffene Frau einen heftigen Konflikt darstellen. Ein Kind bedeutet eine enorme Veränderung, kann momentan besser oder schlechter „ins Leben passen“. Möglicherweise fühlt sie sich dafür zu jung oder zu alt. Vielleicht ist eine Elternschaft in der persönlichen Lebensplanung nicht vorgesehen. Finanzielle und berufliche Gründe sprechen dagegen. Oder die Frau ist gesundheitlich nicht in der Lage, ein Kind auszutragen und aufzuziehen. Es kann auch sein, dass sie den Mann, von dem sie schwanger ist, gerade erst kennen gelernt hat, gar nicht mit ihm zusammenleben möchte oder sich von ihm getrennt hat. (Trennung und Scheidung) Andererseits kann sie sich auch nicht vorstellen, ein Kind allein großzuziehen. Oft ist die Schwangere auch von ihrem Partner, ihrer Familie oder ihren Freunden enttäuscht; sie fühlt sich allein gelassen oder unter Druck gesetzt.

Bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind sollte sich niemand drängen lassen. Die Frage – ja oder nein zum Kind – muss jede Frau für sich beantworten. Denn jede Alternative kann für sie weit reichende, auch seelische Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Schwangere umgehend der Realität stellt und nach einer Antwort für sich sucht. Dabei kann sie sich Hilfe holen. Vielleicht hat sie verständnisvolle Eltern, Verwandte oder Freunde, denen sie sich anvertrauen kann. Auch eine anonyme Telefonberatung kann eine erste Anlaufstelle sein. (Notruf) Gleichzeitig ist es sehr wichtig, dass die Frau keine Zeit verliert und schon bald vom Frauenarzt feststellen lässt, in welcher Schwangerschaftswoche sie ist. Denn die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft muss sie innerhalb der ersten zwölf Wochen treffen, wenn sie sich die Möglichkeit eines Abbruchs offen halten will.

Möglichkeiten und Alternativen abwägen

Der Arzt kann der Schwangeren auch Adressen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nennen. Dort erhalten die betroffenen Frauen – und natürlich auch die dazugehörigen Männer – individuelle und kostenlose Hilfe, die für sie richtige Entscheidung zu finden und werden ausführlich über Möglichkeiten und Alternativen informiert: Wie kann die Frau Ausbildung, Beruf und Kind unter einen Hut bekommen? Welche finanzielle und praktische Unterstützung gibt es für Mutter und Kind? Gibt es Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung? Diese und andere Fragen kann die Schwangere mit den Beratern besprechen und entscheidet sich dann vielleicht doch dafür, das Kind auszutragen und aufzuziehen: Bis sie ihre Ausbildung beendet hat, wird sie das Kind zu Verwandten, Bekannten oder einer Pflegefamilie geben. In der Beratungsstelle erfährt sie außerdem, dass sie auch die Möglichkeit hat, das Kind nach der Geburt in einer „Babyklappe“ straffrei abzugeben oder sich im Krankenhaus anonym entbinden zu lassen. Danach hat sie acht Wochen Zeit, ihren Säugling – der so lange zum Beispiel in einer Pflegefamilie lebt – zurückzunehmen. Entscheidet sie sich dann dagegen, wird das Kind zur Adoption freigegeben. Wenn die Frau diese Alternativen für sich ausschließt, so bleibt noch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Die Beratungsstelle begleitet dann auch diesen Prozess.

Ungewollt schwanger! – Ab dem Moment, in dem eine Frau dies weiß, gehen ihr womöglich schreckliche Situationen durch den Kopf: Was wird alles passieren, wenn sie ihr „Geheimnis“ jemanden erzählt? Sie fühlt Angst, Verzweiflung, Wut und Scham. Diese Reaktion ist verständlich, und es gibt immer eine Lösung – wenn sich die Frau umgehend der Realität stellt und Hilfe annimmt.


Info

  • Eine gute Soforthilfe finden Schwangere in Notsituationen zum Beispiel bei der Hotline „Findelbaby“: 0800 4560789. Die kostenfreie Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.

  • Eine andere Möglichkeit, sich anonym auszutauschen, bietet die Telefonseelsorge: www.telefonseelsorge.de. Hilfreich ist auch die Internetadresse von Pro-Familia: www.profamilia.de.

  • Eine Übersicht der Brandenburger Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist veröffentlicht auf www.masgf.brandenburg.de unter dem Stichwort „Familie, Gleichstellung, Frauen“/“Frauen in besonderen Lebenslagen“.

V

Verwahrlosung

Innere Armut

Madeleine ist kein einfaches Mädchen. Die Zwölfjährige schwänzt die Schule, zeigt für nichts Interesse und isst Unmengen an Süssigkeiten. Sie ist intelligent, aber phlegmatisch, urteilen ihre Lehrer. Sie sagt Verabredungen immer in der letzten Minute ab und erfindet Ausreden, sagt eine Freundin. Ihre Mutter ist verzweifelt, weil Madeleine immer dicker wird. „Von dem Geld, das ich ihr fürs Mittagsessen gebe, kauft sie Unmengen von Schokolade“, beschwert sich die engagierte Geschäftsfrau.

Zu viele Geschenke und zu wenig Liebe


So wie Madeleine geht es auch anderen Kindern in Deutschland. Materiell gut versorgt, fehlt es ihnen zu Hause jedoch an emotionaler Zuwendung und Liebe. Wenn der Hund stirbt, erhalten sie keinen Trost von ihren Eltern und bleiben mit ihrer Trauer allein. Es gibt wenig gemeinsame Zeit, dafür umso mehr Geschenke. (Zeit für Kinder) Kinderschützer kennen das Phänomen und nennen es Wohlstandsverwahrlosung. Eine mögliche Folge ist, dass sich die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen verzögert. Dies zeigt sich zum Beispiel in erhöhter Aggressivität, vermindertem Mitgefühl und Bindungsunfähigkeit. Manche werden straffällig. Ärzte sehen auch das schwere Übergewicht vieler Minderjährigen als eine direkte Folge von mangelnder Zuwendung.

Ähnliche Folgen, doch andere Ursachen hat eine Erziehung, bei der Kinder keine Grenzen bezüglich materieller Dinge kennen lernen. Die Eltern können ihren Kindern nichts abschlagen, weder das dritte Eis an diesem Tag, noch das neue Fahrrad oder das stundenlange Fernsehen. Häufig stumpfen die Kinder gegenüber dem Besonderen ab und entwickeln realitätsferne Vorstellungen, im Leben alles und sofort bekommen zu können.

Schmutz, Dreck und Hunger


Innere Armut ist eine Folge von Verwahrlosung. Und oft geht sie mit äußerer Armut Hand in Hand. Unter Verwahrlosung in Folge von Armut leidet in Deutschland eine wachsende Zahl von Kindern. Etwa 80.000 Kinder sind nach Schätzungen des Bielefelder Sozialwissenschaftlers Professor Klaus Hurrelmann deutschlandweit betroffen. Die Fotos, auf denen Kinder in halbdunklen Räumen sitzen, umgeben von Essensresten, räudigen Haustieren, leeren Flaschen und Abfall, bilden dabei nur die Spitze dieses Eisberges ab. Oft kommen zu den Geldsorgen der Eltern Alkoholprobleme, Gewalt und Hoffnungslosigkeit hinzu. Den Kindern fehlt es dann neben emotionaler Zuwendung und Ansprache auch an dem materiell Notwendigen: angemessene Kleidung, Hefte und Stifte für die Schule, regelmäßige Mahlzeiten. Häufige Folgen: Die Kinder können nicht richtig sprechen, sind fehlernährt, körperlich ungepflegt und häufig krank. Einige sind extrem aggressiv und kriminell auffällig, andere völlig distanzlos oder verängstigt. (Folgen von Kindeswohlgefährdung)

Verwahrlosung bedeutet nicht immer Schmutz, Dreck und Hunger. Es gibt eben auch die Verwahrlosung, die auf den ersten Blick ins gepflegte Reihenhaus nicht auffällt. Beim genauen Hinsehen sind die Folgen von Verwahrlosung jedoch sowohl in dem einen als auch in dem anderen Fall sichtbar. (Erkennen von Kindeswohlgefährdung). Darin liegt die Chance, betroffenen Kindern und deren Eltern frühzeitig zu helfen.


Info

  • Weitere Informationen finden sich im Brandenburger Leitfaden „Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche”, u. a. veröffentlicht auf:[nbsp]www.fachstelle-kinderschutz.de.

  • Anonyme und unverbindliche Informationen zu Essstörungen gibt es im Internet auf www.hungrig-online.de.

W

Wille des Kindes

Das Recht wütend zu sein

„Heute nehme ich zwei Joghurts mit in den Kindergarten.“ Bjarne steht am geöffneten Kühlschrank und seine Augen verraten: Das ist ein Test. Gelingt es ihm, zukünftig den Inhalt seiner Frühstücksdose selbst zu bestimmen? Susanne kennt ihren Sohn und weiß, was sie jetzt zu erwarten hat: Das gesamte Repertoire, das der Vierjährige meisterlich beherrscht, um seinen Willen durchzusetzen. Es reicht von einem einschmeichelnden „Bitte, Mama!“ über das Mimen von Mitleid erregender Zerknirschung bis zum letzten Mittel: „Terror“. Mit Gekreisch und Gestrampel. 

Der Aufstand der Zwerge

Ein Joghurt oder zwei? Es geht um nichts und dennoch geht es um alles an diesem Morgen vor dem Kühlschrank: Was wird der nächste Anlass sein für Bjarnes Trotzanfälle? Was, fragt sich die Mutter, wird ihr Sohn erst mit vierzehn anstellen? Susanne will aus einem Fruchtzwerg keinen Elefanten machen. Doch sie weiß, dass es nicht gut ist, Bjarne zu sehr zu verwöhnen und er lernen muss, dass er seinen Willen nicht immer durchsetzen kann. Zum Glück hat sie an diesem Morgen Spätschicht und Zeit, mit ihrem Sohn die Joghurt-Sache in Ruhe zu klären.

Kinder brauchen Grenzen

Es ist wichtig, dass Kinder Grenzen kennen lernen. Deshalb ist es gut, wenn Eltern mit ihrem Kind klare Regeln vereinbaren, und es vorher weiß, wie weit es gehen darf. Sagt die Mutter zum Beispiel „Nein“, dann weiß Bjarne, dass hier eine Grenze ist: Der zweite Jogurt bleibt im Kühlschrank, es wird nicht weiter gequengelt. Genauso weiß der Vierjährige zum Beispiel, dass er die vielbefahrene Straße zum gegenüberliegenden Spielplatz noch nicht allein überqueren darf. Hält er sich nicht an die vereinbarten Regeln, muss er spüren, dass er etwas Verbotenes getan hat: Zum Beispiel fällt dann der geliebte Spielplatzbesuch an diesem Tag aus.

Kindern fällt es leichter, mit den Menschen und der Welt auszukommen, wenn sie frühzeitig lernen, dass es nicht immer nach ihrem Willen geht. Gleichwohl sind das Entdecken und Durchsetzen des eigenen Willens wichtige Meilensteine der kindlichen Entwicklung. Die so genannte Trotzphase ist – wie später auch die Pubertät – eine ganz normale und sogar wichtige Phase auf dem Weg zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung. (Pubertät) Schon mit zehn oder zwölf Monaten beginnt ein Kind deutlich Wut und Ärger zu zeigen, wenn es nicht das bekommt, was es haben will. Lässt es sich in diesem Alter noch relativ leicht beruhigen, beginnt es ungefähr ab dem zweiten Lebensjahr immer stärker nach Autonomie zu streben. Der eigene Wille des Kindes erwacht, und das „Ich will“ oder „Nein“ werden mächtiger. Das Kind möchte nun die Welt erobern, und das Formulieren eigener Wünsche spiegelt das wachsende Selbstwertgefühl des Kindes wider.

Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung

Dass die Förderung des eigenen Willens von großer Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes ist, darauf nimmt auch der Gesetzgeber Bezug. (Rechte der Kinder) Nach der Kinderrechtskonvention (Artikel 12, Absatz 2, Berücksichtigung des Kindeswillens) muss das Kind in allen es berührenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren angehört werden. Eine bedeutende Vorschrift ist dazu die Bestimmung des Paragrafen 50 FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit), nach der das Kind Anspruch auf einen „Verfahrenspfleger“ beziehungsweise „Anwalt des Kindes“ hat. (Ansprechpartner für Kinder) Seine Aufgabe ist es, die Wünsche und Interessen des Kindes zu ergründen und zu vertreten.

Nicht immer ist der Wille eines Kindes auch zu dessen Wohl

Nicht immer ist der Wille eines Kindes dabei auch zu dessen Wohl. So möchte ein Kind zum Beispiel beim Vater leben, obwohl dieser es bereits mehrfach missbraucht hat, einfach weil es dort mehr Freizügigkeit oder Spielzeug erwartet. (Trennung und Scheidung)

Die Erfahrung, mit seinen eigenen Interessen und Wünschen ernst genommen zu werden, sind prägend für die Zukunft eines Kindes. Eine besondere Rolle spielen dabei die Reaktionen der Eltern auf den erwachenden Kindeswillen. Im Idealfall erfahren Kinder zuhause, dass es gut ist, einen eigenen Willen zu haben, auch wenn dieser von dem anderer abweicht. Wenn sie etwas anderes wollen als ihre Eltern, wissen sie trotzdem, dass es nichts daran ändert, dass ihre Eltern sie lieben: Der geliebte Besuch des Spielplatzes ist zwar heute ausgefallen, den Gute- Nacht-Kuss von Papa und Mama gibt es trotzdem.


Info

  • Termine für Elternkurse „Starke Eltern – Starke Kinder“ in Berlin und Brandenburg veröffentlicht der Deutsche Kinderschutzbund e. V. (DKSB) auf www.kinderschutzbund-berlin.de. Informationen gibt es auch unter Telefon: 030 45 80 29 31.

  • Die Internetseiten des Familienhandbuches bieten Eltern Informationen u. a. über die kindliche Entwicklung, Familienleben und Aktivitäten mit Kindern: www.familienhandbuch.de.

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XY... ungelöst

Eine öffentliche Anzeige ist für viele Kinder die einzige Chance

Vor allem Säuglinge und kleine Kinder, die Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung werden, brauchen Hilfe und Unterstützung von Außen. Hans Leitner, Geschäftsführer der Fachstelle Kinderschutz in Hennigsdorf, nennt den Grund: „Kleine Kinder lieben ihre Eltern kompromisslos und versuchen nicht selten schuldbewusst, diese sogar noch zu decken.“ Dann ist oft genug die einzige Chance für diese Kinder, dass aufmerksame Bekannte, Nachbarn, Erzieherinnen in Kindergarten oder Hort oder Kinderärzte ihre Beobachtungen ernst nehmen und handeln, indem sie ihren Verdacht öffentlich „anzeigen“.

Nicht immer ein Fall für die Polizei

Alarmierend ist in jedem Fall, wenn zum Beispiel Nachbarn hören, dass ein Kind heftig geschlagen wird. Dann sollte umgehend die Polizei informiert werden. Doch nicht immer ist es notwendig, sofort die Polizei anzurufen und dort eine Anzeige zu erstatten. Zum Beispiel nimmt der Paketbote wahr, dass die Wohnung verwahrlost ist, oder dem Schulbusfahrer fällt ein Kind auf, das im Winter immer ohne Jacke unterwegs ist. Hans Leitner und seine Kollegen raten, sich in solchen Fällen zunächst an eine Kinderschutz-Hotline (Notruf), eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder direkt an das Jugendamt zu wenden: „Auf diese Weise können die Eltern unterstützt und die Kinder rechtzeitig geschützt werden, bevor die Situation außer Kontrolle gerät.“

Notrufe der Brandenburger Jugendämter


Die Brandenburger Jugendämter sind über Notrufnummern Tag und Nacht erreichbar. (Jugendamt) Ebenso wie die Polizei sind auch die Mitarbeiter des Jugendamtes verpflichtet, auch einem anonymen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Zu ihren Aufgaben gehören immer zuerst das Gespräch mit den betroffenen Eltern, ein persönlicher Kontakt mit dem Kind und oft auch ein Hausbesuch, um sich ein Bild über die angezeigte Situation zu verschaffen. In begründeten Fällen wird in der Regel zunächst mit den Eltern überlegt, wie diese künftig besser und vor allem gewaltfrei für ihr Kind sorgen. Nur in akuten Fällen nehmen die Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind in Obhut, das heißt, das Kind wird vorübergehend in einer Pflegefamilie oder einem Kinderheim untergebracht. (Helfen und Schützen)

Ein Anruf kann das Leben eines Kindes retten

Kinderschutz geht alle an. Nur wenn jeder im Alltag aufmerksam ist und Anzeichen von Kindesmisshandlung öffentlich „anzeigt“, können Kinder besser geschützt werden. (Erkennen von Kindeswohlgefährdung) Dabei geht es nicht um Bespitzelung. Es geht um das Erkennen von Signalen und um entsprechendes Handeln. Es erfordert viel Mut bei einem Verdacht, das Jugendamt oder die Polizei zu verständigen. Wenn sich die Sorge als unbegründet herausstellt – das Weinen nur ein kindlicher Wutausbruch war – dann ist es gut. Bestätigt sie sich aber doch, dann war die Meldung vielleicht sogar lebensrettend. (Folgen von Kindeswohlgefährdung)


Info

  • Adressen und Telefonnummern der Jugendämter, der Kinder- und Jugendnotdienste sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Brandenburg sind auf der Kinderschutz-Landkarte der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht.

  • Der Polizeiliche Notruf ist erreichbar unter 110. Die Telefonnummern der örtlichen Polizeidienststellen sind veröffentlicht auf: www.internetwache.brandenburg.de.

Z

Zeit für Kinder

„Sprich mit mir!“

Eltern in Deutschland nehmen sich zu wenig Zeit für ihre Kinder. Zu diesem Ergebnis kommt das UN-Kinderhilfswerk UNICEF in einer Studie aus dem Jahr 2007, in der es die Lage von Kindern in verschiedenen Industrienationen vergleicht. So beklagt zum Beispiel jeder zweite Teenager in Deutschland, dass die Eltern kaum Zeit haben, sich mit ihm zu unterhalten. Dabei sind gemeinsame Zeit mit den Eltern, ihre Zuwendung und ehrliches Interesse für das Wohlbefinden eines Heranwachsenden wichtig – viel wichtiger als das neue Handy oder mehr Taschengeld.

Kinder brauchen einen geregelten Tagesablauf

In vielen Familien geht es unter der Woche turbulent zu: Haushalt und Beruf, Schule, Kita und Sportverein und andere Termine sind zu absolvieren. Doch ein voller Terminplan sei kein Hindernis für das familiäre Miteinander, meint Hans Leitner von der Fachstelle Kinderschutz, selbst Vater von sechs Kindern. „Es ist nicht entscheidend, wie viele Stunden wir als Eltern mit unseren Kindern verbringen. Viel wichtiger ist es, wie die gemeinsam verbrachte Zeit geplant und gestaltet wird.“

Kinder brauchen einen geregelten Tagesablauf. Ohne feste Strukturen fühlen sich Kinder schnell allein gelassen, auch wenn Vater und Mutter viel Zeit zuhause verbringen. So klagt zum Beispiel jedes vierte Kind arbeitsloser Eltern, dass sich Vater und Mutter nicht genug um es kümmern. Das hat u. a. die Studie „Kinder 2007“ des internationalen Kinderhilfswerks World Vision ergeben.

Gemeinsame Zeit können Familien nicht nur in der Freizeit erleben. Auch im Alltag gibt es viele Gelegenheiten – wenn Eltern sie einplanen. Gemeinsame Mahlzeiten zum Beispiel sind wichtige Fixpunkte im Familienleben. Am Esstisch kann jeder erzählen, was er am Tag erlebt hat, was schön war, aber auch, was vielleicht auf der Seele lastet. Und wenn es unter der Woche nicht immer möglich ist; am Wochenende kann auch das Frühstück als „gemeinsames Fest“ gestaltet werden – mit besonders leckeren Sachen, die alltags nicht auf den Tisch kommen oder mit fantasievollen Tischdekorationen, die sich die Kinder ausdenken. Kinder lieben Rituale: Die ersten fünf Minuten, wenn die Eltern nach Hause kommen, sollten den Kindern gewidmet werden. Auch wenn Vater und Mutter abends müde sind, ist es wichtig, Kindern Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen zu zeigen, dass sie den Eltern nicht gleichgültig sind. Für die Jüngeren kann ein festgelegtes Einschlafritual dazugehören, bei dem sich Vater und Mutter Zeit zum Vorlesen einer Gute-Nacht-Geschichte nehmen.

Oft sind es einfache Dinge, die Kinder begeistern

Sicher, die meisten Kinder finden einen Familienausflug in einen Freizeitpark klasse. Doch oft sind es die eher einfachen Dinge, an denen Kinder die meiste Freude haben und sich auch noch als Erwachsene gern erinnern: ein Spielabend, ein Federballturnier oder ein Ausflug an den Badesee. Diese Aktivitäten kosten kaum Geld. Und sie machen umso mehr Spaß, je mehr Leute dabei sind: Freunde von den Kindern und andere Erwachsene.

Auch Freiräume für Eltern sind wichtig

Vielleicht gibt es Elternpaare, mit denen sich die Eltern bei der Kinderbetreuung abwechseln können, Großeltern oder andere Menschen, mit denen die Kinder gerne zusammen sind. So können Eltern sich Freiräume schaffen und haben auch mehr Zeit für sich selbst.


Info

  • Freizeitaktivitäten für Familien bieten auch Mehrgenerationenhäuser an. Adressen im Land Brandenburg und bundesweit sind veröffentlicht auf www.mehrgenerationenhaeuser.de.

  • Der Verein Mehr Zeit für Kinder e. V. ist Herausgeber einer Buchreihe mit vielen Alltags- und Freizeittipps für Familien: Telefon 069 1568960 und www.mzfk.net.