Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 43/ August 2026
Newsletter |
Ausgabe 43/August 2026 |
Liebe Leserinnen und Leser,
Langweile in den Sommerferien? Dann kommt unser nächster Newsletter genau zur richtigen Zeit!
Die Fachstelle Kinderschutz war wieder engagiert unterwegs und freut sich, neue Inhalte mit Ihnen zu teilen.
Ihnen eine informative Lektüre.
Bianka Klug, Jenny Troalic und Nadine Richter
Fachstelle Kinderschutz
neue Leitung der Fachstelle Kinderschutz
Zum 01.09.2026 übernimmt Bianka Klug die Leitung der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Bianka Klug unterstützt die Brandenburger Jugendämter im Rahmen der Arbeit der Fachstelle Kinderschutz bereits seit über einem Jahr mit ihrer fachlichen Expertise im Kinderschutz und freut sich auf die neue Leitungsaufgabe und die Möglichkeit, die Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg strategisch weiterzuentwickeln.
Die Fachstelle Kinderschutz sucht Verstärkung
Für unseren Bürostandort Hennigsdorf suchen wir ab sofort eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in, Fachberater*in und Fortbildner*in mit den Schwerpunkten Kinderschutz und Soziale Arbeit in Voll- oder Teilzeit.
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII: Brandenburger Jugendämter konnten 2025 öfter Kindern und Jugendlichen helfen und sie bei Bedarf schützen
Vernachlässigung, Misshandlungen und sexuelle Gewalt: Wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung wanden sich im Vergleich zum Vorjahr 2025 wieder häufiger besorgte Fachkräfte und Bürger*innen an die 18 Brandenburger Jugendämter.
Lesen Sie mehr dazu in unserem info aktuell 127.
Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025
Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Immer mehr Delikte werden online begangen: So verzeichneten u. a. Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt neue Höchstwerte.
Das geht aus dem Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025 hervor.
Die Veröffentlichung finden Sie hier sowie eine Zusammenfassung in unserem info aktuell 129.
§ 79a Abs. 2 SGB VIII: Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit in Jugendämtern durch Fallanalysen
Mit Inkrafttreten des UBSKM-Gesetzes am 01.07.2025 wurde im Rahmen der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung auf Bundesebene die Verpflichtung zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung formuliert. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen gem. § 79a Abs. 2 SGB VIII bestimmte wissenschaftliche Analysen, wie Fallanalysen zu veranlassen.
Die Umsetzung von Fallanalysen lohnt sich für die Jugendämter. Fallanalysen ermöglichen die Weiterentwicklung bzw. Qualitätsentwicklung der Kinderschutzarbeit der Jugendämter. Mit der Durchführung von Fallanalysen wird der § 79a Abs. 2 SGB VIII umgesetzt. Fallanalysen tragen zu einer positiven Fehlerkultur in der Fallarbeit und einem positiven Arbeitsklima bei. Fallanalysen können als Mittel der Mitarbeiterbindung verstanden werden.
Die Fachstelle Kinderschutz unterstützt die Brandenburger Jugendämter bei der Durchführung von Fallanalysen. Hierbei ist ein Tandem aus einer externen moderierenden Fachkraft der Fachstelle Kinderschutz und einer internen moderierenden Fachkraft aus dem Jugendamt vorgesehen.
Lesen Sie mehr dazu in unserem info aktuell 128.
Newsletter in der Übersicht
- 2026-08-17 13:54: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 43/ August 2026
- 2026-03-09 10:15: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 42/ März 2026
- 2025-12-05 14:45: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 41/ Dezember 2025
- 2025-07-02 09:45: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 40/ Dezember 2024
- 2025-07-02 09:43: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 39/Juni 2024
- 2025-07-02 09:43: Kinderschutz Online aktuell - Ausgabe 38/Februar 2024
