Aktuelles rund um den Kinderschutz

Lesen Sie aktuelle Meldungen der Fachstelle Kinderschutz

Broschüre Aktuell 10

Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahre 2021 soll den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden und dies insbesondere im Kinderschutz. Die erarbeiteten Leitaspekte im Rahmen der neuen Broschüre Aktuell 10 leisten einen Beitrag zur Weiterqualifizierung und Stärkung der Handlungssicherheit und beziehen sich dabei auf die Wahrnehmung des Schutzauftrages der Jugendämter gemäß § 8a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 3 sowie § 8b Abs. 1 und 3 SGB VIII. Sie richten sich insbesondere an die Fachkräfte in den Jugendämtern und an die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“.

Wie kann die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz gut gelingen?

Von September 2022 bis Januar 2023 hat kobra.net mit Unterstützung der Fachstelle Kinderschutz auf Anregung der AG Unfall- und Gewaltprävention mit allen Staatlichen Schulämtern und den Jugendämtern vier regionale Austauschworkshop in allen Schulamtsbezirken zum Thema „Kooperation im Kinderschutz an der Schnittstelle Schule – Jugendhilfe“ durchgeführt. Sie fanden unter Beteiligung von Schulrät*innen, ASD-Leitungen und/oder Kinderschutzkoordinator*innen der Jugendämter, sowie Vertreter*innen einzelner Schulen und Sozialarbeiter*innen an Schulen statt.

Die Ergebnisse der Workshops wurden jetzt zusammengefasst und Empfehlungen für die verschiedenen Steuerungsebenen daraus abgeleitet. Diese sollen der Praxis jetzt zur Verfügung gestellt werden.

Handlungsleitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt in der Vollzeitpflege

Die Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt in Vollzeitpflege sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie einem fachlichen Diskurs im Rahmen der Landesarbeitsgruppe Pflegekinderhilfe aller Brandenburger Jugendämter entstanden.
Gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII (Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege) besteht für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der gesetzliche Auftrag, ein Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz dieser vor Gewalt zu erarbeiten und anzuwenden. Dieses Konzept soll die örtlichen Gegebenheiten und Spezifika, wie z. B. die der Entscheidungs- und Angebotsstruktur angemessen berücksichtigen.
Das regionale Schutzkonzept bildet letztlich den Rahmen für das zu Beginn eines jeden Pflegeverhältnisses zu erstellende, individuelle Schutzkonzept für alle Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen von Vollzeitpflege auf Zeit leben. In diesem Sinne soll auch nachträglich für bereits bestehende Pflegeverhältnisse ein solches individuelles Schutzkonzept unverzüglich nachgearbeitet werden. Die vorliegenden Handlungsleitlinien bieten den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
im Land Brandenburg einen Orientierungsrahmen bei der Erstellung der regionalen und fallbezogenen
Schutzkonzepte.
Die Handlungsleitlinien werden in einer ersten Phase praxisnah durch die Jugendämter evaluiert
und ggf. nach Inkrafttreten des Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) im Jahr 2024
entsprechend den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst.