Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg
Kernaufgaben der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
Die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg hat die Aufgabe, wesentliche Teile des Brandenburger Kinderschutz-Programms in die Praxis umsetzen. Mit ihrem Angebot richtet sich die Fachstelle Kinderschutz insbesondere an die Mitarbeiter*innen der Brandenburger Jugendämter sowie an deren Partner*innen.
Ziel der Arbeit der Fachstelle Kinderschutz ist es, durch Unterstützung bei der Konzept- und Verfahrensentwicklung sowie der Entwicklung und Implementierung von Fachstandards, Fachberatung, Fallreflexion, interdisziplinäre Fallanalysen, Krisenberatung und kinderschutzspezifische Qualifizierungen
- die Gefährdungseinschätzung und die Weiterentwicklung der interdisziplinären Kooperation der Jugendämter zu qualifizieren,
- die Jugendämter in ihren multiplikatorischen Aufgaben im Kinderschutz und in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken,
- die Jugendämter bei der Verständigung auf gemeinsame Standards und verbindliche Absprachen im Kinderschutz zu unterstützen,
- die Zusammenarbeit im Kinderschutz zu fördern und lokale Netzwerkstrukturen der Jugendhilfe insbesondere mit anderen Bereichen, wie Schule, Gesundheit, Justiz und Polizei zu verbessern,
- die Handlungsfähigkeit und -sicherheit der Jugendämter im Umgang mit herausfordernden Situationen im Kinderschutz weiterzuentwickeln sowie
- die Jugendämter für die Rechte von Kindern im Kontext Kinderschutz zu sensibilisieren.
Ein weiterer Schwerpunkt sind wissenschaftliche Untersuchungen sowie fachliche Stellungnahmen und Zuarbeiten insbesondere auf Anfrage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Weiter mit folgenden Themen:
Netzwerkarbeit
Mehr Information und Kommunikation - bessere Kooperation
Bessere Kooperation im Kinderschutz - Bei dieser Kernaufgabe unterstützt die Fachstelle Kinderschutz mit verschiedenen Angeboten: regionalen und überregionalen Fachveranstaltungen, Praxisbegleitung vor Ort oder Erstellen fachübergreifender Expertisen.
Die Analyse der mit schwersten Behinderungen endende Misshandlung von Pascal 2003, des Leidensweges der verhungerten Jessica 2005 oder der Umstände des Todes von Kevin 2006 – viele der bundesweit aufgedeckten Fälle von Kindervernachlässigung und -misshandlung geben Hinweise auf die Art und Weise der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Familiengericht, Polizei und Strafjustiz.
Vor diesem Hintergrund haben im Land Brandenburg Vertreter mehrerer Ressorts der Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die "Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen" entwickelt.
In dem Papier sind die Aufgaben der verschiedenen Bereiche – Gesundheitswesen, Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Polizei – beim Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Gewalt dargestellt. Außerdem werden Vorschläge für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen unterbreitet. Insbesondere wird angeregt, auf der örtlichen Ebene die mit solchen Fragen befassten Mitarbeiter*innen der einzelnen Institutionen in einem regelmäßigen Austausch zu halten . Ziel ist, den fachlichen Austausch zu fördern und eine schnelle Abstimmung in Verdachtsfällen oder bei konkreten Vorfällen zu gewährleisten.
Die Landesempfehlungen zu Kooperation und Netzwerkarbeit
Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
Gelingende Netzwerkarbeit benötigt auf der Planungsebene einen konkreten Netzwerkauftrag. Auf der operativen Ebene braucht es Konzepte, die die im Kinderschutz beteiligten Akteuren und Institutionen in ihren Arbeitsalltag integrieren können.
Die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung stellen mit ihrer Übersicht über die jeweiligen Verfahrenswege und Zuständigkeiten zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen eine Art "Kinderschutz-Navigations-System" für das Land Brandenburg dar. Doch wie können die sogenannten "Landesempfehlungen" in den Landkreisen und kreisfreien Städten wirksam umgesetzt werden? Die Fachstelle Kinderschutz bietet an, die Umsetzung in örtliche Handlungsstrukturen fachlich zu begleiten. Bei Bedarf können z. B. entsprechende Veranstaltungen und/oder Arbeitsgruppen fachlich anleitend, moderierend, vor- und nachbereitet sowie direkt begleitet werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Hans Leitner: info@start-ggmbh.de.
Kooperation, Netzwerke, Arbeitsgemeinschaften - in den Kommunen und kreisfreien Städten ist viel in Bewegung
Die Fachstelle Kinderschutz befragt seit 2007 regelmäßig die Brandenburger Jugendämter, welche jugendamtsübergreifenden Arbeitsformen es in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt gibt. Die Ergebnisse sind hier als aktuelle Zusammenfassung veröffentlicht:
Kooperationen im Kinderschutz
Überblick zum Stand der Entwicklungen regionaler Arbeitsgemeinschaften
2019
Praxisbegleitsystem
Fachkräfte fit im Kinderschutz
Wirksame Konzepte im Kinderschutz müssen vor Ort entwickelt und gelebt werden. Dabei begleitet die Fachstelle Kinderschutz alle Brandenburger Jugendämter seit 2006.
Der § 8a SGB VIII erfasst mit seinem Geltungsbereich alle Dienste und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Ob Kindergärten, Horte oder Jugendclubs – alle freien und kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind beim Kinderschutz verbindlich in die Pflicht genommen.
Um diesen Aufgaben qualifiziert zu begegnen, brauchen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung. Die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg bietet dazu verschiedene prozessbegleitende regionale und überregionale Beratungsangebote, Reflexionsformate sowie Fort- und Weiterbildungen an. In den Seminaren, Workshops und Beratungen werden Fragen aus der Praxis behandelt, wie zum Beispiel: Woran erkennt man, dass ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird? Gibt es verbindliche Indikatoren für eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung? Wie gehe ich mit einem Dissens unter den beteiligten Akteuren um? Muss sofort eingeschritten werden und wenn ja, mit welchen Mitteln? Oder ist es sinnvoll, zunächst mit den Eltern zu sprechen? Wie spreche ich Eltern auf den Verdacht hin an?
Angebot für Fachkräfte
Praxis- und Krisenberatung
Das Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot der Fachstelle Kinderschutz wird auf der Grundlage einer Bedarfserhebung bei allen Brandenburger Jugendämtern zusammengestellt und jährlich aktualisiert.
Die strategischen Arbeitsansätze bzw. Ziele und Maßnahmen des Praxisbegleitsystems finden Sie unter dem Punkt „Kernaufgaben der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg“.
Mit ihrem Angebot an Praxisbegleitung richtet sich die Fachstelle Kinderschutz an alle Jugendämter im Land Brandenburg. Diese können ihrerseits Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und andere Kooperationspartner*innen in den Prozess einbeziehen. Jedes Jugendamt im Land Brandenburg hat im Jahr die Möglichkeit, bis zu drei Beratertage im Rahmen der Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Zur Bewältigung von krisenhaften Situationen bietet die Fachstelle bei Bedarf zusätzliche Beratungs- und Begleitungsleistungen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Johannes Reime: johannes.reime@start-ggmbh.de.
Experten*innenpool
Zur Umsetzung des Praxisbegleitsystems arbeitet die Fachstelle Kinderschutz mit qualifizierten Referentinnen und Referenten zusammen, die in einem Experten*innenpool zusammengefasst sind.
Übersicht Experten*innenpool
Verfahren nach § 8a SGB VIII
Mehr Handlungssicherheit im Jugendamt
Die Aufgabe heißt, Elternrecht gegen Kindeswohl abzuwägen. Doch genau dabei ergeben sich für Fachkräfte in der Praxis viele Fragen.
Bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen die ASD-Mitarbeiter der Jugendämter nach § 8a Abs.1 SGB VIII entscheiden: Ist das Kindeswohl tatsächlich bedroht? Muss sofort eingeschritten werden? Sind die Eltern ausreichend kooperationsbereit, nehmen sie die Hilfe an? Oder muss gar ein Antrag beim Familiengericht auf Einschränkung oder Entzug des Personensorgerechts gestellt werden?
In der Vergangenheit ergaben sich die Unsicherheiten im Wesentlichen aus unzureichend klaren Regelungen u. a. bezüglich Verantwortlichkeit im Kinder- und Jugendhilferecht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe - KICK am 1. Oktober 2005 sind die vermeintlichen rechtlichen Lücken beseitigt.
Doch an vielen Stellen bleibt das Gesetz auch nach Einführung des § 8a SBG VIII interpretationsbedürftig. Die gesetzlichen Vorgaben müssen in die Alltagspraxis übersetzt werden. Dazu wurde bundesweit bereits eine Reihe einschlägiger Verfahren und Leitlinien entwickelt. Auch in Brandenburg hat eine Arbeitsgruppe von ASD-Leiterinnen einen Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung - § 8a SGB VIIIerarbeitet.
Diese oder andere Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien gehören bei den meisten Jugendämtern und Trägern in Brandenburg zur institutionellen Ausstattung. Sie müssen nun in Folge der jüngsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht (weiter-) entwickelt werden. Notwendig ist dabei die kontinuierliche kritische Reflexion: Wie alltagstauglich ist das bislang angewandte Verfahren? Wieweit stärkt es wirklich Handlungssicherheit der Fachkräfte? Ist es ein wirksames Handwerkzeug, um bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf der Grundlage einer soliden Einschätzung zu handeln?
Bei diesem Prozess bietet die Fachstelle Kinderschutz den Brandenburger Jugendämtern fachliche Begleitung
Angebot
Prozessbegleitung bei der Weiterentwicklung von Verfahren nach § 8a SGB VIII
Die Fachstelle Kinderschutz bietet den Jugendämtern in Brandenburg fachliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung geeigneter Verfahren und Standards nach § 8a SGB VIII an. Ziel ist, dass jedes Jugendamt seine Verfahren zum Schutzauftrag kritisch überprüft: Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage und weiterentwickelter Instrumente müssen die Verfahren an die praktischen Regelungs- und Handlungserfordernisse angepasst werden.
Die Schritte im Einzelnen:
- Prozessbegleitung bei der Überprüfung und Weiterentwicklung eigener Arbeitsmaterialien für den ASD:
Die Fachstelle übernimmt dabei die Rolle als fachlicher Impulsgeber und inhaltlicher Ratgeber für örtlich zu führende ergebnisorientierte Debatten. - Begleitung des Umsetzungsprozesses
Der Implementationsprozess wird mit dem Ziel begleitet, die Jugendämter beim Erfüllen ihres Schutzauftrages zu unterstützen.
Dazu gehören das Festlegen und die Implementation von- gesicherten Verfahrensabläufen für fachkompetentes, kooperatives Reflektieren und Handeln
- weitere systematische Instrumente zur Risikoeinschätzung
- geeignete Formen der Dokumentation sowie
- eine wirkungsorientierte Ergebnisbewertung.
- Prozess- und Ergebnisevaluation
Welche Empfehlungen haben sich in der Praxis bewährt, welche Empfehlungen aus anderen Bundesländern können integriert oder als Anregung zur Weiterentwicklung des eigenen Verfahrens genommen werden?
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Hans Leitner: hans.leitner@start-ggmbh.de
Beispiele von Verfahren und Leitlinien
Die Fachstelle Kinderschutz hat eine bundesweite Recherche durchgeführt, um einen Überblick über die in der Praxis der Jugendämter verwendeten Verfahren bzw. entsprechende landes- und bundesweite Empfehlungen zu erhalten. Der Bericht ist auf dieser Website an anderer Stelle veröffentlicht und steht dort zum Download zur Verfügung.
An dieser Stelle geben wir einen Überblick über bundesweite Verfahren und Leitlinien nach § 8a SGB VIII. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beinhaltet keine qualitative Bewertung der Verfahren:
- In Brandenburg hat eine Arbeitsgruppe von ASD-Leiterinnen den "Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung – § 8a SGB VIII" erarbeitet.
- Hamburger Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der „Garantenstellung" des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
- Der Stuttgarter Kinderschutzbogen kann gegen eine Gebühr von 5 Euro bestellt werden bei Wulfhild Reich.
- Deutscher Städtetag: Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls (www.dijuf.de)
- Institut für soziale Arbeit e.V.: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Deutsches Jugendinstitut: Heinz Kindler, Susanna Lillig, Herbert Blüml, Thomas Meysen, Annegret Werner (Hg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst
- Stadt Dormagen (Hrsg.): Dormagener Qualitätskatalog der Jugendhilfe. Ein Modell kooperativer Qualitätsentwicklung. Leske Budrich (Leverkusen) 2001. 262 Seiten. ISBN 3-8100-3336-7
- Landkreistag Saarland: Gefährdung des Kindeswohls – Krisenintervention
Unterstützung für Praxis und Politik
Expertisen und fachliche Stellungnahmen - eine wichtige Ergänzung zur Praxisbegleitung vor Ort
Expertisen und fachliche Stellungnahmen - eine wichtige Ergänzung zur Praxisbegleitung vor Ort
Die Fachstelle Kinderschutz unterstützt Praxis und Politik mit fachlichen Stellungnahmen. Und in ihren Studien und Expertisen greift die Fachstelle Kinderschutz Kernfragen der aktuellen Fachdebatte auf.
Die bisher veröffentlichten Papiere stehen hier zum Download bereit.