Studien und Expertisen
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen der Fachstelle Kinderschutz
- Analyse von Fällen schwerster Kindesvernachlässigung und -misshandlung im Land Brandenburg
Wie viele Kinder in Brandenburg jährlich an den Folgen von Misshandlung sterben oder schwere Behinderungen davontragen, darüber gibt es keine einheitlichen Angaben. Die Zahlen von Polizei, Staatanwaltschaft und Jugendämtern darüber weichen voneinander ab. Laut Statistik des Landeskriminalamtes sind es durchschnittlich sieben Kinder jährlich. Die Datenlage ist nicht der einzige Hinweis auf einen lückenhaften Austausch zwischen den zuständigen Bereichen. Dem Jugendamt waren nicht in allen Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung , die in den letzten Jahren in Brandenburg strafrechtlich verfolgt wurden, die Familien bekannt. Doch oft hatten andere Bereiche im Vorfeld Kenntnis von der Familiensituation: das Sozialamt, die Schule, die Kindertagestätte, die Polizei. Auch vom sozialen Umfeld – Familie, Nachbarn, Freunde – wurde die drohende Eskalation nicht wahrgenommen oder nichts dagegen unternommen. Hinweise auf mögliche Ursachen, und damit Rückschlüsse für eine wirksame Präventionsarbeit, soll eine systematische Analyse gravierender Kinderschutzfälle anhand der Akten von Staatsanwaltschaften und Jugendämtern geben. Untersucht werden Fälle der letzten Jahre ab 2000 bis 2005.
- Kurzstudie zu Standards für die Arbeit im ASD des Jugendamtes
Bei der Diskussion um eine verbesserte Kinderschutzarbeit stellt sich die Frage, ob die Kinder- und Jugendhilfe dafür finanziell und personell ausreichend ausgestattet ist. Zwar liegt für die Beurteilung der Personalausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter umfangreiches Material aus anderen Bundesländern vor. Allerdings ist es zumeist kaum auf die besondere Situation dünn besiedelter ländlicher Gebiete bezogen und damit nicht auf das Land Brandenburg übertragbar. Die Fachstelle Kinderschutz hat bundesweit vorhandenes Material gesichtet und es hinsichtlich der besonderen Bedingungen und Möglichkeiten in ländlichen Regionen bewertet. Ein Ziel war, Fachstandards für die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes – insbesondere Aussagen über "vertretbare Fallbelastungen" pro Mitarbeiter im ASD – zu erarbeiten. Der Bericht kann als Grundlage für den Diskurs zwischen den Programmverantwortlichen und den Vertretern/innen der öffentlichen Jugendhilfe in Brandenburg dienen.
- Verfahren und Leitlinien nach § 8a SGB VIII - Eine bundesweite Recherche
Aus der Fachliteratur der Jugendhilfe sind unterschiedliche Verfahren bekannt, mit denen Gefährdungssituationen für Kinder in ihren Familien systematisch erfasst werden können. Die Fachstelle Kinderschutz hat eine bundesweite Recherche durchgeführt, um einen Überblick über die in der Praxis der Jugendämter verwendeten Verfahren bzw. entsprechende landes- und bundesweite Empfehlungen zu erhalten. Dabei wurde der Fokus auf die Indikatorenbildung zur Risikoabschätzung gelegt.Beispielhaft werden verschiedene Verfahren vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Eine systematische Übersicht verdeutlicht, was die relevanten Bereiche einer qualifizierten Risikoabschätzung sind und in welchen Verfahren bzw. Leitlinien es dazu Referenzen gibt. Damit bietet der Bericht bietet eine praxistaugliche Handreichung für die Jugendämter, das eigene örtlich angewandte Verfahren inhaltlich zu überprüfen bzw. ein eigenes qualifiziertes und standardisiertes Verfahren auszuhandeln sowie geeignete Instrumente diskursiv weiterzuentwickeln.