Geldauflagen

Bußgeld für gemeinnützige Arbeit

Auch mit der Zuweisung einer Geldauflage können Sie die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz unterstützen!
Viele Gerichtsverfahren an Amts- oder Landgerichten oder Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft werden mit einer Geldauflage (Bußgeld) für den Beklagten abgeschlossen oder eingestellt. Der Richter bzw. Staats- oder Amtsanwalt entscheidet dann, ob das verhängte Bußgeld der Staatskasse zugewiesen wird oder welcher gemeinnützigen Organisation es zu Gute kommen soll.

Vielleicht sind Sie selbst berechtigt, Geldauflagen zuzuweisen? Oder Sie kennen jemanden, der Geldauflagen zuweist - z. B. einen Strafrichter, Staats- und Amtsanwalt? Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen und/oder einen Kontakt herstellen.

Kontakt
Jenny Troalic
Bußgeldbeauftragte der Fachstelle Kinderschutz
im Land Brandenburg c/o Start gGmbH
E- Mail: jenny.troalic@start-ggmbh.de