Aktuell - Kinderschutz in Brandenburg

Die Broschüren-Reihe der Fachstelle Kinderschutz

 

Die Broschüren stehen zum Download zur Verfügung. - Einfach auf den Titel klicken und herunterladen. 

  • Band 10: Leitaspekte zu spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder drohender Beeinträchtigung bzw. Behinderung sowie
    zur Wahrnehmung des Schutzauftrages der Brandenburger Jugendämter
    1. Auflage/ Dezember 2023

    Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahre 2021 soll den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden und dies insbesondere im Kinderschutz. Die erarbeiteten Leitaspekte leisten einen Beitrag zur Weiterqualifizierung und Stärkung der Handlungssicherheit und beziehen sich dabei auf die Wahrnehmung des Schutzauftrages der Jugendämter gemäß § 8a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 3 sowie § 8b Abs. 1 und 3 SGB VIII. Sie richten sich insbesondere an die Fachkräfte in den Jugendämtern und an die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“.
  • Leitlinien für eine qualifizierte Kinderschutzarbeit
    1. Auflage / Januar 2019

    Leitlinien für die Kinderschutzarbeit dienen der Verbesserung der Handlungssicherheit aller Fachkräfte und unterstützen die Gewährleistung der Fachlichkeit von Einschätzungen und Entscheidungen. Zudem ist eine Reihe von fachlichen Leitlinien durch entsprechende rechtliche Regelungen gesetzlich bestimmt und diesen in diesem Sinne der Rechtssicherheit im Handeln der Fachkräfte. Die vorliegenden Leitlinien sollen in erster Linie die Fachkräfte dabei unterstützen, um den Anforderungen ihre Arbeit insbesondere mit dem Ziel der Sicherung des Kindeswohls besser und zielgerichteter gerecht werden zu können.

  • Glossar: Begriffserklärungen zum Thema Kinderschutz
    1. Auflage / 2017

    Im Kinderschutz spielt die Kommunikation zwischen den Beteiligten eine ganz besondere Rolle. Sowohl in der Zusammenarbeit von Familien und Fachkräften, als auch den Fachkräften insbesondere der verschiedenen Arbeitsbereiche untereinander. Das Besondere dabei ist, dass so gut wie in jedem Kinderschutzfall aus den verschiedensten Perspektiven und mit unterschiedlichsten Aufträgen bzw. Interessen fast zwangsläufig auf Worte und Definitionen aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen wird. Viele dieser Begriffe, die im Kinderschutz auftauchen, haben sich im Lebensalltag eingebürgert und sind auf den ersten Blick scheinbar klar und verständlich. Doch sprechen Eltern, Sozialarbeiter*innen oder Ärzt*innen wirklich auch immer die gleiche Sprache? Meinen und verstehen sie tatsächlich das gleiche, wenn beispielsweise von Elternrecht gesprochen wird? 
  • Band 9: Frühe Hilfen und Kinderschutz
    1. Auflage/ März 2014

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemäß Bundeskinderschutzgesetz  den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die mit Mitteln des Bundes ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten. Die vorliegende Broschüre stellt ausgewählte Ergebnisse der Umsetzung im Land Brandenburg dar. Ausgehend von der Frage der Begriffsdefinition und der Debatte um die “Abgrenzung“ zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz werden Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen präsentiert. Mit Blick auf die Zielgruppe Früher Hilfen werden auch inhaltlich-konzeptionelle Themen, wie die der Bindung, kindlicher Grundbedürfnisse oder des Umgangs mit psychisch belasteten Familien, aus der Arbeit vor Ort dargestellt. Ein zentrales Thema Früher Hilfen und damit auch der Anstrengungen bei der Umsetzung im Land Brandenburg ist die Konzipierung und Steuerung der regionalen Netzwerkarbeit. Hierzu sind beispielhaft eine Reihe von Praxisbeispielen zusammengestellt, die auch Bezug bestimmte Brandenburger Gegebenheiten nehmen. Diesbezüglich geht es z. B. um die Bedeutung der Netzwerke Gesunde Kinder oder die Rolle der Familienhebammen im System der Frühen Hilfen im Land Brandenburg.

  • Band 8: Kinderschutz und Gesundheit
    1. Auflage/ Juli 2014 


    Die Kooperation der Bereiche Jugendhilfe und Gesundheit ist in den letzten Jahren sowohl in der Praxis vor Ort als auch der Politik zu einem bedeutsamen und politisch anerkaennten Thema geworden. Grundsätzlich kann mit Blick auf die Förderung und den Schutz des einzelnen Kindes von einer Wunsch-Kooperation beider Bereiche ausgegangen werden, der im Alltag jedoch immer wieder Kooperationshemmnisse entgegenstehen. Letztere bedingen sich insbesondere durch wechselseitig bestehende Umnkenntnis und teils überzogene Erwartungen, durch eine den Kooperationspartner (be)treffende delegirende, intervenierende und kompensierende Grundhaltung bei Erreichung der eignenen Systemgrenzen, die Verortung der Kooperation im Fakultativen neben einer zunehmend hohen Fallbelastung und dem wachsenden Falldruck oder den je Bereich unterschiedlichen Haltungen, Denk- und Arbeitsstilen mit den nicht immer übereinstimmenden Sprachcodes. 
    In der Broschüre wird ein Einblick in den Stand der Praxis in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu dem Thema Kooperation an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheit gegeben. Diese Kooperation und Netzwerkentwicklung stellen im Rahmen der Arbeit der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnis Kinderschutz MV seit Jahren einen Schwerpunkt dar. Dabei gilt es zunächst immer, das eigene Selbstverständnis beder Bereiche selbstbewusst zu stärken und das sach- und fachbezogene Verstehen für den Partner weiterzuentwickeln.
  • Band 7: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: Neue rechtliche Grundlagen 
    1. Auflage/Juli 2012

    Nach jahrelangen bundes- und fachpolitischen Debatten und als unmittelbare Reaktion auf zahlreich öffentlich gewordene Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle sind in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Zu nennen sind hier an erster Stelle das Bundeskinderschutzgesetz, das neben dem Gesetz zur Kooperation und Information auch zahlreiche Änderungen des SGB VIII beinhaltet, sowie das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Um den Überblick über die neuen rechtlichen Grundlagen zu erleichtern, hat die Fachstelle Kinderschutz die relevanten Neuregelungen in Band 7 zusammengefasst. Kernstück des als Arbeitshilfe konzipierten Broschüre ist eine sogenannte "konsolidierte Fassung" des SGB VIII. In dem vorliegenden Volltext des SGB VIII hat die Fachstelle Kinderschutz alle bisherigen Änderungen einschließlich der durch das Bundeskinderschutzgesetz eingearbeitet.  

  • Band 6: Dokumentation: Gesund und sicher aufwachsen im Land Brandenburg. Fachtag zum Bericht der Landesregierung 
    1. Auflage/November 2011
    Teil 1 Teil 2

    Die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Familie und Justiz haben im Juni 2011 gemeinsam mit dem federführenden Jugendministerium einen gut 50-seitigen Bericht zur "Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz" (Drucksache 5/3347) vorgelegt. Der Bericht stand im Mittelpunkt der Tagung "Gesund und sicher aufwachsen im Land Brandenburg", die am 22. September 2011 von der Fachstelle Kinderschutz im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Potsdam organisiert worden ist.

  • Band 5: Kooperation im Kinderschutz: Schule und Jugendhilfe
    1. Auflage/November 2011

    Kinderschutz gelingt besser, wenn Schule und Jugendamt Hand in Hand arbeiten. Dafür braucht es Rahmen und Regeln – soll die Kooperation nicht einzig von einzelnen engagierten Personen abhängen. Doch was sind die elementaren Bausteine, damit sich eine Kooperationsvereinbarung in der Praxis bewährt? Ihre fachlichen Einschätzungen und persönlichen Erfahrungen schildern Akteure aus Schule und Jugendhilfe. Ergänzt werden die Artikel durch Beispiele, die zeigen, wie Grundzüge der Zusammenarbeit, verbindliche Verfahrensabläufe und eine angemessene Kommunikationsstruktur in der Praxis aussehen können.

  • Band 4: Kooperation im Kinderschutz: Justiz und Jugendhilfe  
    1. Auflage/Dezember 2009

    Die Fachstelle hat in dem Heft eine praxisorientierte Materialsammlung zusammengestellt: Fachleute aus Jugendhilfe sowie Justiz beleuchten die Folgen für die Zusammenarbeit der beiden Professionen durch die Neuregelungen des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Arbeitsgruppe der ASD-LeiterInnen Brandenburger Jugendämter gibt Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht. Ergänzt wird die Materialsammlung durch konkrete Praxisbeispiele u. a. auch aus dem Bereich Polizei sowie der Analyse besonders schwerer Fälle von Verwahrlosung, Vernachlässigung und Misshandlung.  

  • Band 3: Kinderschutz-ABC - 26 Artikel über den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Gewalt
    1. Auflage/Mai 2008

    Aus unseren Studien über Brandenburger Kinder, die in Folge von Misshandlung oder Vernachlässigung schwer verletzt wurden oder zu Tode gekommen sind, wissen wir: Wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte bei Kindesmisshandlungen “wegsehen” ist das eher ein Zeichen von Ratlosigkeit sowie Unkenntnis und weniger von mangelnder Zivilcourage.

    Deshalb haben wir das Kinderschutz-ABC ins Leben gerufen. 26 Artikel, in denen wir in einfacher, verständlicher Sprache über den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung informieren, aufklären und sensibilisieren. Wo beginnt Gewalt gegen Kinder? Woran sind Anzeichen für Vernachlässigung und Misshandlung zu erkennen? Und wohin kann man sich wenden, wenn man beobachtet oder befürchtet, dass einem Kind Leid geschieht? Jeder Artikel ist ergänzt durch einen Infoblock mit Adressen, bei denen Betroffene konkrete Hilfe und Beratung finden können.

    Mit der Serie soll eine möglichst breite Öffentlichkeit erreicht werden: Eltern und Großeltern sind genauso angesprochen wie Nachbarn, Jugendliche, Lehrer und Erzieher. 

    Das Heft ist im Jahr 2008 in einer Auflage von 10.000 erschienen und an alle Brandenburger Jugendämter sowie weitere im Land tätige Träger und Institutionen auch über die Jugendhilfe hinaus verteilt worden. 

  • Band 2: Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung – § 8a SGB VIII
    3. Auflage/Mai 2008

    Den Leitfaden hat eine Arbeitsgruppe von ASD-Leiterinnen einzelner Brandenburger Jugendämter aus dem Zusammenhang des Projektes „Qualitätsentwicklung im ASD“ heraus und mit Unterstützung des Landesjugendamtes erarbeitet.

    Der Leitfaden enthält einen einführenden Teil mit allgemein- und datenschutzrechtlichen Grundlagen zum Kinderschutz. Im Hauptteil sind Materialien für die sozialarbeiterische Praxis zusammengestellt. Die Anlagen mit Prüfbögen und –kriterien ergänzen die Materialsammlung. Der Leitfaden ist damit eine Arbeitsgrundlage für Jugendämter, um ein auf ihre spezifischen Rahmenbedingungen angepasstes Kinderschutz-Konzept zu entwickeln.

    Das Heft ist im Jahr 2006 in einer Auflage von 6000 Heften erschienen und an alle Brandenburger Jugendämter sowie weitere im Land tätige Träger und Institutionen auch über die Jugendhilfe hinaus verteilt worden. Anfang 2007 erschien die 2. Auflage (1.000 Hefte), im Mai 2008 kam die vorliegende 3. Auflage mit 400 Heften heraus.

  • Band 1: Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung
    4. Auflage/November 2009

    Die Empfehlungen sind von mehreren Ressorts der Brandenburger Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entwickelt worden und stellen die Aufgaben der verschiedenen Institutionen – Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und Schule – beim Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung dar.

    Das Heft ist im Jahr 2006 in einer Auflage von 500 erschienen und an alle Brandenburger Jugendämter verteilt worden. In den Jahren 2007 und 2008 wurden aufgrund der großen Nachfrage 1500 bzw. 600 Hefte nachgedruckt. Im November 2009 erschien die vorliegende unveränderte 4. Auflage mit 2000 Heften.